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Schul­start: Offe­ne Kitas und Schu­len bei höchs­ten Sicherheitsstandards

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Alle Kin­der und Jugend­li­chen gehen zur Kita und in die Schu­le: Das Schul­jahr 2021/2022 nach den Som­mer­fe­ri­en wird im Regel­be­trieb („Sze­na­rio A”) lau­fen, eben­so wer­den die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen wei­ter­hin im Regel­be­trieb nach Rah­men­hy­gie­ne­plan Coro­na („Kita-Sze­na­rio A”) geöff­net blei­ben, wie Nie­der­sach­sens Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne am heu­ti­gen Diens­tag in Han­no­ver mit­ge­teilt hat. Flan­kiert wird die voll­stän­di­ge Öff­nung der Bil­dungs­ein­rich­tun­gen durch ein Netz aus Sicher­heits­maß­nah­men zum Schutz vor dem Coro­na­vi­rus. „Es gilt das Prin­zip: Maxi­ma­le Prä­senz bei maxi­ma­ler Sicher­heit. In allen Schu­len fin­det Regel­be­trieb statt, beglei­tet von Maß­nah­men aus unse­rer Sicher­heits­stra­te­gie. Alle Kin­der kom­men zum Prä­senz­un­ter­richt in die Schu­le — beglei­tet von Tes­tun­gen, Mas­ken, Lüf­tungs- und Hygie­ne­kon­zep­ten. Und alle Vor­schul­kin­der gehen in ihre Krip­pen und Kin­der­gär­ten”, erklär­te der Kultusminister.

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Über die Details des Schul­star­tes am 2. Sep­tem­ber 2021 sind die Schu­len heu­te durch das Nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um mit einem umfas­sen­den Infor­ma­ti­ons­pa­ket in Kennt­nis gesetzt wor­den. Neben Hin­wei­sen zu den bei Schul­start gel­ten­den Sicher­heits­maß­nah­men aus Tes­ten und Mas­ken­pflicht sind den Schu­len Hin­wei­se zur Befrei­ung von der Prä­senz­pflicht im Här­te­fall, ein Mus­ter­schrei­ben an Eltern zum The­ma Rei­se­rück­kehr, sowie zu Ein­schu­lungs­fei­ern und zum The­ma frei­wil­li­ge Impf­an­ge­bo­te zugegangen.

 

Für den Schul­start 2021/2022 gel­ten fol­gen­de Rahmenbedingungen:

 

I.    Prä­senz und Sicherheitsnetz:

Der Start des Schul­jah­res 2021/2022 wird für die Lauf­zeit der neu­en Coro­na-Ver­ord­nung bis zum 22. Sep­tem­ber 2021 mit einem beson­ders eng­ma­schi­gen Sicher­heits­netz beglei­tet, das wie folgt aus­ge­stal­tet ist:

 

1.    An den ers­ten sie­ben Schul­ta­gen — also von Don­ners­tag 2. bis Frei­tag 10. Sep­tem­ber — wird eine täg­li­che Test­pflicht gel­ten. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie nicht durch­ge­impf­tes Schul­per­so­nal müs­sen sich in die­sem Zeit­raum an jedem Tag frei­tes­ten, bevor sie in die Schu­le gehen dür­fen. Die­se Rege­lung gilt für die all­ge­mein bil­den­den Schu­len und für den berufs­bil­den­den Bereich. Ab dem 13. Sep­tem­ber wird die Test­pflicht auf drei Tests pro Woche fest­ge­legt. Aus­ge­nom­men von der Test­pflicht sind voll­stän­dig geimpf­te und gene­se­ne Schü­le­rin­nen und Schü­ler und Lehrkräfte.

 

2.    Es besteht an allen Schul­for­men eine umfas­sen­de Mas­ken­pflicht für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler. In den Schul­ge­bäu­den ist eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen, Jugend­li­che ab 14 Jah­ren müs­sen in Ana­lo­gie zu den Rege­lun­gen im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr eine medi­zi­ni­sche Mas­ke anle­gen. Dies gilt auch in den Unter­richts­räu­men, wenn sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler am Sitz­platz befin­den. Wäh­rend der Pau­sen im Frei­en auf den Außen­ge­län­den, in den Men­sen beim Essen und Trin­ken sowie beim Sport­un­ter­richt kann die Mund-Nasen-Bede­ckung abge­legt wer­den. Zusätz­lich sind „Mas­ken­pau­sen” in den Schul­all­tag zu inte­grie­ren, ins­be­son­de­re in den 20–5‑20-Lüftungspausen, womit das Mas­ken­tra­gen zir­ka alle 20 Minu­ten unter­bro­chen wird.

 

II.   Befrei­ung von Präsenzpflicht:

In bestimm­ten Aus­nah­me­fäl­len kön­nen sich vul­nerable Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die ein ent­spre­chen­des Attest vor­le­gen, von der Prä­senz­pflicht befrei­en las­sen.  Dies ist mög­lich in vier Fallkonstellationen:

 

1.     Wenn vom Gesund­heits­amt für einen bestimm­ten Zeit­raum eine Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­me an der Schu­le ver­hängt wur­de (für die Dau­er der Maßnahme).

 

2.     Wenn die Schü­le­rin oder der Schü­ler die Schul­jahr­gän­ge 1–6 besucht.

3.     Wenn die Schü­le­rin oder der Schü­ler einen Bedarf an son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung in den För­der­schwer­punk­ten geis­ti­ge Ent­wick­lung, kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung oder Hören und Sehen aufweist.

 

4.     Wenn die Schü­le­rin oder der Schü­ler sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kann.

 

Die­se Rege­lung gilt auch bei schrift­li­chen Arbei­ten und prak­ti­schen Prüfungen.

Das Attest ist in der Regel nach 6 Mona­ten zu erneuern.

 

III.     Rei­se­rück­keh­ren­de:

Die bun­des­ein­heit­li­chen Rege­lun­gen für Rück­keh­rer aus Hoch­in­zi­denz­ge­bie­ten und Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten sehen fol­gen­des vor:

Bei Vor­auf­ent­halt in einem Hoch­ri­si­ko­ge­biet beträgt die Abson­de­rungs­zeit grund­sätz­lich zehn Tage, bei Vor­auf­ent­halt in einem Virus­va­ri­an­ten­ge­biet beträgt sie grund­sätz­lich vier­zehn Tage. Wäh­rend der Qua­ran­tä­ne ist es — auch für Schü­le­rin­nen und Schü­ler — nicht erlaubt, das Haus oder die Woh­nung zu ver­las­sen und Besuch zu emp­fan­gen. Wer aus einem Hoch­ri­si­ko­ge­biet kommt, kann sich ab dem fünf­ten Tag der zehn­tä­gi­gen Qua­ran­tä­ne frei­tes­ten. Für durch­ge­impf­te und gene­se­ne Per­so­nen ent­fällt die Qua­ran­tä­ne nach Rück­rei­se aus einem Risi­ko­ge­biet. Stren­ger sind die Rück­kehr­er­re­ge­lun­gen für Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te: die Qua­ran­tä­ne gilt hier grund­sätz­lich 14 Tage. Das gilt auch für durch­ge­impf­te und gene­se­ne Per­so­nen. Zudem ist es nicht mög­lich, sich freizutesten.

 

 

IV.    Ein­schu­lungs­fei­ern:

Ein­schu­lungs­fei­ern kön­nen unter der Beach­tung zwei­er Grund­re­geln durch­ge­führt werden:

 

1.      3 G: Alle Teil­neh­men­den ab 6 Jah­ren müs­sen geimpft, gene­sen oder getes­tet sein. Wir haben den Schu­len bereits in der ver­gan­ge­nen Woche mit­ge­teilt, dass den Eltern das ent­spre­chend mit­zu­tei­len ist. Die Schu­le muss zudem dafür Sor­ge tra­gen, dass die neu ein­zu­schu­len­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler spä­tes­tens einen Tag vor der Ein­schu­lung ihren Selbst­test erhal­ten haben und/oder alter­na­tiv am Ein­schu­lungs­tag vor Beginn der Fei­er­lich­kei­ten eine Test­mög­lich­keit besteht.

 

2.      Mas­ken­pflicht drin­nen: Eben­so wie im regu­lä­ren Schul­all­tag gilt in den Schul­ge­bäu­den die Mas­ken­pflicht für alle. Bei Ein­schu­lungs­fei­ern drin­nen müs­sen also alle Per­so­nen ab 6 Jah­ren eine All­tags­mas­ke tra­gen, alle Per­so­nen ab 14 Jah­ren müs­sen eine medi­zi­ni­sche Mas­ke tragen.

 

V.  Frei­wil­li­ge Impfangebote:

Zwi­schen dem 30. August und dem 6. Sep­tem­ber fin­det in Nie­der­sach­sen eine gro­ße Son­der­impf­wo­che für Kin­der und Jugend­li­che ab 12 Jah­ren statt, an der sich auch vie­le Schu­len betei­li­gen. Das Nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um begrüßt die­ses Enga­ge­ment, da frei­wil­li­ge Impf­an­ge­bo­te einen wei­te­ren zen­tra­len Bau­stein in der Sicher­heits­stra­te­gie aus Mas­ken, Tes­ten, Lüf­ten und Hygie­ne­maß­nah­men darstellen.

Die Schu­len wer­den dar­um gebe­ten, auf die Son­der­impf­wo­che auf­merk­sam zu machen und die Teil­nah­me zu ermög­li­chen. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die einen Impf­ter­min haben, sind vom Unter­richt zu befreien.

 

Über­dies gilt:

1.    Soweit Impf­zen­tren, Gesund­heits­äm­ter oder Pra­xen an Schu­len her­an­tre­ten, kön­nen in Schu­len Räum­lich­kei­ten für Impf­ak­tio­nen zur Ver­fü­gung gestellt werden.

2.    Wäh­rend voll­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler die Ein­wil­li­gung selbst ertei­len, müs­sen Min­der­jäh­ri­ge in der Regel beglei­tet wer­den. Dies kann zu dem posi­ti­ven Effekt füh­ren, dass die Sor­ge­be­rech­tig­ten gege­be­nen­falls eben­falls ver­sorgt wer­den können.

3.    Das Nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um ist in Abstim­mung mit der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung über wei­te­re frei­wil­li­ge Ange­bo­te für Kin­der und Jugend­li­che ab 12 Jah­ren im Nach­gang zur Son­der­impf­wo­che. Ins­be­son­de­re bei den nie­der­ge­las­se­nen Kin­der- und Jugend­ärz­ten sowie bei den Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­ten, die Kin­der und Jugend­li­che betreu­en, wer­den zusätz­li­che Ange­bo­te für Schü­le­rin­nen und Schü­ler entstehen.

4.    Sämt­li­che Impf­an­ge­bo­te sind und blei­ben frei­wil­lig. Nach­tei­le für den Schul­be­such ent­ste­hen für unge­impf­te Schü­le­rin­nen und Schü­ler nicht.

 

Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne zusammenfassend:

„Bil­dung und Betreu­ung fin­det also so nor­mal wie mög­lich statt, damit Kin­der und Jugend­li­che gemein­sam ler­nen und spie­len, sozi­al mit­ein­an­der agie­ren kön­nen. Prä­senz ist ele­men­tar wich­tig für alle Kin­der und Jugend­li­chen! Mit unse­ren Vor­keh­run­gen sichern wir ab, dass Krip­pen, Kin­der­gär­ten und die Schu­len für alle geöff­net blei­ben kön­nen. Die Ein­rich­tun­gen sind siche­re Orte und sol­len es blei­ben. Jede und jeder kann zudem einen Bei­trag zur wei­te­ren Erhö­hung der Sicher­heit leis­ten, indem eine Imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus erfolgt. Alle sind gefor­dert, die Kitas und Schu­len zu schützen.”


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„Jung kauft Alt“: Neu­es För­der­pro­gramm erleich­tert Fami­li­en den Kauf von Bestandsimmobilien

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Jung kauft Alt: Neu­es För­der­pro­gramm unter­stützt Fami­li­en beim Kauf sanie­rungs­be­dürf­ti­ger Immobilien

Im Sep­tem­ber 2024 star­tet das neue För­der­pro­gramm “Jung kauft Alt”, das dar­auf abzielt, Fami­li­en mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern und klei­ne­ren bis mitt­le­ren Ein­kom­men beim Erwerb von sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Bestands­im­mo­bi­li­en zu unter­stüt­zen. Die­ses Pro­gramm bie­tet eine groß­ar­ti­ge Chan­ce für Fami­li­en, ihr eige­nes Heim zu erwer­ben und gleich­zei­tig zur Erhal­tung alter Bau­sub­stanz beizutragen.

Zins­ver­bil­lig­te Kre­di­te als Unterstützung

Die För­de­rung erfolgt über zins­ver­bil­lig­te Kre­di­te der KfW-Bank. Ins­ge­samt ste­hen für das Jahr 2024 350 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Die Kre­di­te sind deut­lich güns­ti­ger als die übli­chen Ange­bo­te auf dem frei­en Markt. Zum Pro­gramm­start beträgt der Zins­satz bei einer Kre­dit­lauf­zeit von 35 Jah­ren und einer zehn­jäh­ri­gen Zins­bin­dung nur 1,51 % effek­tiv. Das Pro­gramm bie­tet somit eine erheb­li­che finan­zi­el­le Ent­las­tung: Eine Fami­lie mit zwei Kin­dern kann durch die­se Maß­nah­me bis zu 18.000 Euro einsparen.

Kla­ra Gey­witz: “Res­sour­cen scho­nen und gleich­zei­tig Geld sparen”

Kla­ra Gey­witz, Bun­des­mi­nis­te­rin für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen, unter­streicht die Bedeu­tung des Pro­gramms: „Geld spa­ren und gleich­zei­tig Res­sour­cen scho­nen – das geht durch die Sanie­rung alter Häu­ser. Fami­li­en mit klei­ne­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men erhal­ten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chan­ce, sich ihren Traum vom Eigen­heim zu erfül­len und gleich­zei­tig von güns­ti­gen KfW-Kre­di­ten zu profitieren.”

För­der­fä­hi­ge Immo­bi­li­en und Anforderungen

Das För­der­pro­gramm rich­tet sich an Fami­li­en, die sanie­rungs­be­dürf­ti­ge Bestands­im­mo­bi­li­en mit Ener­gie­aus­wei­sen der Klas­sen F, G oder H erwer­ben möch­ten. Rund 45 % aller Wohn­ge­bäu­de in Deutsch­land fal­len in die­se Kate­go­rien. Geför­dert wird der Erwerb von selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum. Inner­halb von 54 Mona­ten nach För­der­zu­sa­ge muss die Immo­bi­lie auf min­des­tens die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se 70 EE saniert werden.

Zusätz­lich gel­ten bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen: Die Immo­bi­li­en müs­sen aus­schließ­lich zu Wohn­zwe­cken genutzt wer­den und dür­fen kei­ne Feri­en­woh­nun­gen oder ähn­li­che Objek­te sein. Zudem besteht die Ver­pflich­tung, die Immo­bi­lie min­des­tens fünf Jah­re lang selbst zu bewohnen.

För­der­de­tails im Überblick

  • Zins­ver­bil­lig­te KfW-Dar­le­hen: Kre­di­te mit Lauf­zei­ten von 7 bis 35 Jah­ren und Zins­bin­dun­gen von 10 bis 20 Jah­ren. Maxi­mal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
  • Ziel­grup­pe: Fami­li­en mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern und einem zu ver­steu­ern­den Haus­halts­ein­kom­men von maxi­mal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je wei­te­res Kind).
  • Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren För­der­mit­teln: Das Pro­gramm kann mit ande­ren För­der­pro­gram­men wie BEG-Mit­teln (Sanie­rungs­för­de­rung) kom­bi­niert werden.

Kei­ne För­de­rung für Vor­ei­gen­tü­mer und Baukindergeld-Bezieher

Per­so­nen, die bereits Wohn­ei­gen­tum besit­zen oder in der Ver­gan­gen­heit Bau­kin­der­geld erhal­ten haben, sind von der För­de­rung ausgeschlossen.

Das Pro­gramm „Jung kauft Alt“ bie­tet Fami­li­en nicht nur die Mög­lich­keit, erschwing­li­ches Eigen­tum zu erwer­ben, son­dern trägt gleich­zei­tig dazu bei, die Bau­sub­stanz in Deutsch­land zu erhal­ten und leer­ste­hen­de Alt­bau­ten wiederzubeleben.


 

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bauwole.de: Ihr kos­ten­lo­ses Por­tal für alles rund ums Bau­en, Woh­nen und Garten

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Woh­nen dir­ket an einem See — In der Regi­on Ost­fries­land und Ems­land sind Was­ser­grund­stü­cke sehr beliebt. 

bauwole.de – Ihr kos­ten­lo­ses Bau- und Wohn­por­tal vom LeserECHO-Verlag

Bau­en, Reno­vie­ren, Gar­ten­pro­jek­te oder die Ein­rich­tung Ihres Traum­hau­ses – die The­men rund ums Woh­nen sind viel­fäl­tig und manch­mal auch kom­pli­ziert. bauwole.de, das kos­ten­lo­se Por­tal des Lese­r­ECHO-Ver­lags, bie­tet Ihnen einen umfas­sen­den Rund­um-Ser­vice zu allen Fra­gen rund um Haus, Gar­ten und Woh­nen – und das ohne Abo­ge­büh­ren oder Bezahlschranken!

Was erwar­tet Sie auf bauwole.de?

  1. Tipps und Rat­schlä­ge für jedes Bau­pro­jekt
    Egal, ob Sie gera­de erst mit der Pla­nung eines Neu­baus begin­nen oder ein altes Haus reno­vie­ren möch­ten: Auf bauwole.de fin­den Sie wert­vol­le Tipps zu allen Pha­sen Ihres Pro­jekts. Von der Wahl der rich­ti­gen Mate­ria­li­en über bau­recht­li­che Fra­gen bis hin zu Gestal­tungs­ideen für Innen­räu­me und Gär­ten – hier gibt es fun­dier­te Infor­ma­tio­nen und prak­ti­sche Ratschläge.

  2. För­der­mög­lich­kei­ten und Finan­zie­rungs­tipps
    Ein wich­ti­ger Teil jedes Bau- oder Reno­vie­rungs­pro­jekts sind die Finan­zie­rung und mög­li­che För­de­run­gen. Bauwole.de stellt Ihnen alle aktu­el­len För­der­pro­gram­me vor, die Ihnen beim Haus­bau oder bei ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen hel­fen kön­nen. Wir zei­gen Ihnen, wie Sie von zins­ver­bil­lig­ten Kre­di­ten, För­der­gel­dern und Steu­er­vor­tei­len pro­fi­tie­ren können.

  3. Vor­stel­lung von Hand­werks­be­trie­ben und Dienst­leis­tun­gen
    Die Wahl des rich­ti­gen Hand­wer­kers ist ent­schei­dend für den Erfolg Ihres Bau­pro­jekts. Auf bauwole.de fin­den Sie Emp­feh­lun­gen und Vor­stel­lun­gen von seriö­sen Hand­werks­be­trie­ben, die in Ihrer Regi­on tätig sind. Ob es um Hei­zungs­in­stal­la­tio­nen, Dach­de­cker­ar­bei­ten oder den Innen­aus­bau geht – hier erhal­ten Sie Zugang zu erfah­re­nen Profis.

  4. Ser­vice­the­men rund ums Woh­nen und Leben
    Bauwole.de bie­tet nicht nur Infor­ma­tio­nen zum Haus­bau, son­dern auch zu The­men des täg­li­chen Lebens: von Ein­rich­tungs- und Gar­ten­ge­stal­tungs­ideen über nach­hal­ti­ges Woh­nen bis hin zu recht­li­chen The­men wie Miet­recht oder dem Kauf von Bestandsimmobilien.

  5. Inter­ak­ti­ve Online­re­dak­ti­on – Immer am Puls der Zeit
    Unse­re Online­re­dak­ti­on hält Sie stets auf dem Lau­fen­den über die neu­es­ten Trends, Ent­wick­lun­gen und Geset­zes­än­de­run­gen. Aktu­el­le The­men wie nach­hal­ti­ges Bau­en, kli­ma­neu­tra­le Häu­ser oder ener­gie­ef­fi­zi­en­te Sanie­run­gen wer­den regel­mä­ßig behan­delt. Sie kön­nen außer­dem Fra­gen stel­len, auf die unse­re Exper­ten fun­dier­te Ant­wor­ten liefern.

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  • Inter­ak­ti­ve Platt­form: Fra­gen Sie nach! Unse­re Online­re­dak­ti­on hilft Ihnen mit Ant­wor­ten auf Ihre indi­vi­du­el­len Fra­gen rund ums Bau­en und Wohnen.

 

Besu­chen Sie bauwole.de und holen Sie sich wert­vol­le Inspi­ra­ti­on und Unter­stüt­zung für Ihr nächs­tes Bau- oder Wohn­pro­jekt. Kos­ten­los, ohne Bezahl­schran­ken, immer auf dem neu­es­ten Stand!


 

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Mei­len­stein auf der Ems: Die erfolg­rei­che Fahrt der Sil­ver Ray

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO — Klos­ter­stra­ße an der EMS / gegen­über Mid­dels­ten­bor­gum Auf­nah­me­da­tum 21.04.2024 — 5:24 Uhr   Erfolg­rei­che Ems­fahrt: Die...

Lokal

Senio­ren­dis­co in Leer: Ein­sam­keit ade! Gemein­sam tan­zen und neue Freun­de finden

Laut der Bericht­erstat­tung des NDR bie­tet die Senio­ren­dis­co in Leer nicht nur Tanz und Musik, son­dern auch eine ein­la­den­de Atmo­sphä­re...

Blaulicht

POL-LER: Poli­zei­be­richt vom 20.04.2024 — Trun­ken­heit im Ver­kehr und Unfäl­le unter Alko­hol- und Drogeneinfluss

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für Sams­tag, 20.04.2024     Trun­ken­heit im Ver­kehr durch E‑Scooter-Fahrer++Verkehrsunfall mit/durch Trunkenheit++Fahrradfahrer fährt in Personengruppe++Verkehrsunfall...

News

Küs­ten­schutz in Zei­ten des Kli­ma­wan­dels: UMWELTMINISTER MEYER UND NLWKN stel­len Plä­ne vor

Hohe Anfor­de­run­gen an den Küs­ten­schutz durch tur­bu­len­te Sturm­flut­sai­son und Klimakrise UMWELTMINISTER MEYER UND NLWKN STELLEN ZAHLEN UND SCHWERPUNKTE DER KÜSTENSCHUTZPLANUNGEN...

Lokal

Rad­weg­aus­bau zwi­schen Ihr­ho­ve und Esklum: Aktu­el­le Sper­rung und Ausblick

Sper­rung des Rad­wegs zwi­schen Ihr­ho­ve und Esklum für Ausbauarbeiten Die Bau­ar­bei­ten für den Aus­bau des Rad­we­ges ent­lang der Bahn­stre­cke zwi­schen...

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