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Olaf Lies zur Hochwasserkatastrophe
Olaf Lies zur Hochwasserkatastrophe: „Hochwasserschutz und Prognosefähigkeit für die Zukunft entscheidend”
Der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies zur Hochwasserkatastrophe in Teilen Nordrhein-Westfalens und in Rheinland-Pfalz: „Die Ereignisse in NRW führen uns einmal mehr auf traurige und gleichzeitig beunruhigende Art und Weise vor Augen, dass der Klimawandel Realität ist. Unser Mitgefühl ist bei den Betroffenen und den Angehörigen. Diese hohe Zahl von Toten und Verletzten ist erschreckend. Und mit ihm nimmt die Wahrscheinlichkeit für solche extremen Wetterereignisse weiter zu. Wir müssen daher nicht nur die Klimawandel bekämpfen, sondern auch unser Land widerstandsfähiger machen gegen die Folgen des Klimawandels.
Das bedeutet: noch mehr tun für den Küstenschutz und für den Schutz vor Hochwasser im Binnenland. Seit den heftigen Ereignissen vor 4 Jahren haben wir hier in Niedersachsen eine Menge investiert. Diese Millionen sind an der richtigen Stelle investiertes Geld. Wir müssen aber gerade bei den Verfahren noch schneller werden.
Und die Ereignisse in NRW und im Südwesten Deutschlands zeigen auch, wie wichtig die Prognosefähigkeit ist. Die Frage, ob solche Gefahren früh genug erkannt werden können, kann am Ende über Menschenleben entscheiden. Auch hier haben wir in den vergangenen Jahren in Niedersachsen zahlreiche Projekte initiiert. So bauen wir unsere Hochwasservorhersagesysteme konsequent weiter aus. Durch die Aufnahme neuer, auch kleinerer Flussgebiete wird eine Prognose so immer detaillierter möglich.
Fest steht aber auch: der Klimawandel bleibt die Hauptursache und damit die Wurzel des Problems. Ihn müssen wir weiter bekämpfen. Solche schrecklichen Ereignisse, wie wir sie in den letzten Tagen erlebt haben, sind auch für Niedersachsen nicht auszuschließen. Entscheidend ist eine möglichst gute Vorbereitung.”
Links und Hintergrund:
Aktuelle Infos zum Hochwassergeschehen in Niedersachsen finden sich hier auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale, insbesondere zu den aktuellen Pegelständen: www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de
Neu ist außerdem das Hochwasserkompetenzzentrum im NLWKN Hochwasserkompetenzzentrum (HWK) | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de)
o Schwerpunkte sind hier:
- Hochwasserschutz-Beratung - vor allem für die Kommunen,
- die Beratung zum Sondervermögen Hochwasserschutz,
- die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrich
tlinie (HWRM-RL) — Ausweisung von Überschwemmungsgebieten - sowie die zentrale Koordinierung der landesweiten Fragestellungen rund um die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG).
Bau- und Finanzierungsprogramm „Hochwasserschutz im Binnenland”
Mit dem Bau- und Finanzierungsprogramm „Hochwasserschutz im Binnenland” werden jährlich Fördermittel zur Verfügung gestellt. Im Zeitraum 2017 bis einschließlich 2020 wurden insgesamt 146 Hochwasserschutz-Vorhaben mit Fördermitteln von insgesamt 75,771 Mio. Euro realisiert. Die Haushaltsmittel stammen aus nationalen Förderquellen (Rahmenplan Hochwasserschutz, Sonderrahmenplan, Landesmittel) sowie aus EU-Haushaltsmitteln (ELER).
Die Fördermittel wurden im Wesentlichen für folgende wasserwirtschaftliche Vorhaben, die der Abwehr von Naturkatastrophen im speziellen vor Hochwasser im Binnenland sowie der Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung durch Hochwasser dienen, verwendet:
- Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen, insbesondere von Deichen einschließlich der zugehörigen Deichverteidigungswege, Dämmen, Talsperren und Schöpfwerken,
- der Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten,
- die Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke,
- konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Vorhaben, wie z.B. Planungen (wie z.B. Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Hochwasserschutzpläne, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen),
- Einzelfalluntersuchungen (wie z. B. Beweissicherungen),
- die Beratung von örtlichen Akteuren durch das Land im Hinblick auf eine flussgebietsweise Betrachtung des Hochwasserschutzes sowie
- einzugsgebietsbezogene Konzeptionen zum Umgang mit den Hochwasserrisiken auf der Grundlage von Zusammenschlüssen mehrerer zuständiger Kommunen und/oder Verbänden.
Im Bau- und Finanzierungsprogramm Hochwasserschutz im Binnenland des Jahres 2021 sind insgesamt 149 Vorhaben enthalten, für deren Umsetzung nach aktuellem Stand in 2021 Fördermittel in Höhe von rund 32 Mio. Euro aus nationalen Mitteln und EU-Mitteln verwendet werden sollen.
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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