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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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„Jung kauft Alt“: Neu­es För­der­pro­gramm erleich­tert Fami­li­en den Kauf von Bestandsimmobilien

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Jung kauft Alt: Neu­es För­der­pro­gramm unter­stützt Fami­li­en beim Kauf sanie­rungs­be­dürf­ti­ger Immobilien

Im Sep­tem­ber 2024 star­tet das neue För­der­pro­gramm “Jung kauft Alt”, das dar­auf abzielt, Fami­li­en mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern und klei­ne­ren bis mitt­le­ren Ein­kom­men beim Erwerb von sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Bestands­im­mo­bi­li­en zu unter­stüt­zen. Die­ses Pro­gramm bie­tet eine groß­ar­ti­ge Chan­ce für Fami­li­en, ihr eige­nes Heim zu erwer­ben und gleich­zei­tig zur Erhal­tung alter Bau­sub­stanz beizutragen.

Zins­ver­bil­lig­te Kre­di­te als Unterstützung

Die För­de­rung erfolgt über zins­ver­bil­lig­te Kre­di­te der KfW-Bank. Ins­ge­samt ste­hen für das Jahr 2024 350 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Die Kre­di­te sind deut­lich güns­ti­ger als die übli­chen Ange­bo­te auf dem frei­en Markt. Zum Pro­gramm­start beträgt der Zins­satz bei einer Kre­dit­lauf­zeit von 35 Jah­ren und einer zehn­jäh­ri­gen Zins­bin­dung nur 1,51 % effek­tiv. Das Pro­gramm bie­tet somit eine erheb­li­che finan­zi­el­le Ent­las­tung: Eine Fami­lie mit zwei Kin­dern kann durch die­se Maß­nah­me bis zu 18.000 Euro einsparen.

Kla­ra Gey­witz: “Res­sour­cen scho­nen und gleich­zei­tig Geld sparen”

Kla­ra Gey­witz, Bun­des­mi­nis­te­rin für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen, unter­streicht die Bedeu­tung des Pro­gramms: „Geld spa­ren und gleich­zei­tig Res­sour­cen scho­nen – das geht durch die Sanie­rung alter Häu­ser. Fami­li­en mit klei­ne­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men erhal­ten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chan­ce, sich ihren Traum vom Eigen­heim zu erfül­len und gleich­zei­tig von güns­ti­gen KfW-Kre­di­ten zu profitieren.”

För­der­fä­hi­ge Immo­bi­li­en und Anforderungen

Das För­der­pro­gramm rich­tet sich an Fami­li­en, die sanie­rungs­be­dürf­ti­ge Bestands­im­mo­bi­li­en mit Ener­gie­aus­wei­sen der Klas­sen F, G oder H erwer­ben möch­ten. Rund 45 % aller Wohn­ge­bäu­de in Deutsch­land fal­len in die­se Kate­go­rien. Geför­dert wird der Erwerb von selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum. Inner­halb von 54 Mona­ten nach För­der­zu­sa­ge muss die Immo­bi­lie auf min­des­tens die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se 70 EE saniert werden.

Zusätz­lich gel­ten bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen: Die Immo­bi­li­en müs­sen aus­schließ­lich zu Wohn­zwe­cken genutzt wer­den und dür­fen kei­ne Feri­en­woh­nun­gen oder ähn­li­che Objek­te sein. Zudem besteht die Ver­pflich­tung, die Immo­bi­lie min­des­tens fünf Jah­re lang selbst zu bewohnen.

För­der­de­tails im Überblick

  • Zins­ver­bil­lig­te KfW-Dar­le­hen: Kre­di­te mit Lauf­zei­ten von 7 bis 35 Jah­ren und Zins­bin­dun­gen von 10 bis 20 Jah­ren. Maxi­mal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
  • Ziel­grup­pe: Fami­li­en mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern und einem zu ver­steu­ern­den Haus­halts­ein­kom­men von maxi­mal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je wei­te­res Kind).
  • Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren För­der­mit­teln: Das Pro­gramm kann mit ande­ren För­der­pro­gram­men wie BEG-Mit­teln (Sanie­rungs­för­de­rung) kom­bi­niert werden.

Kei­ne För­de­rung für Vor­ei­gen­tü­mer und Baukindergeld-Bezieher

Per­so­nen, die bereits Wohn­ei­gen­tum besit­zen oder in der Ver­gan­gen­heit Bau­kin­der­geld erhal­ten haben, sind von der För­de­rung ausgeschlossen.

Das Pro­gramm „Jung kauft Alt“ bie­tet Fami­li­en nicht nur die Mög­lich­keit, erschwing­li­ches Eigen­tum zu erwer­ben, son­dern trägt gleich­zei­tig dazu bei, die Bau­sub­stanz in Deutsch­land zu erhal­ten und leer­ste­hen­de Alt­bau­ten wiederzubeleben.


 

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bauwole.de: Ihr kos­ten­lo­ses Por­tal für alles rund ums Bau­en, Woh­nen und Garten

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Woh­nen dir­ket an einem See — In der Regi­on Ost­fries­land und Ems­land sind Was­ser­grund­stü­cke sehr beliebt. 

bauwole.de – Ihr kos­ten­lo­ses Bau- und Wohn­por­tal vom LeserECHO-Verlag

Bau­en, Reno­vie­ren, Gar­ten­pro­jek­te oder die Ein­rich­tung Ihres Traum­hau­ses – die The­men rund ums Woh­nen sind viel­fäl­tig und manch­mal auch kom­pli­ziert. bauwole.de, das kos­ten­lo­se Por­tal des Lese­r­ECHO-Ver­lags, bie­tet Ihnen einen umfas­sen­den Rund­um-Ser­vice zu allen Fra­gen rund um Haus, Gar­ten und Woh­nen – und das ohne Abo­ge­büh­ren oder Bezahlschranken!

Was erwar­tet Sie auf bauwole.de?

  1. Tipps und Rat­schlä­ge für jedes Bau­pro­jekt
    Egal, ob Sie gera­de erst mit der Pla­nung eines Neu­baus begin­nen oder ein altes Haus reno­vie­ren möch­ten: Auf bauwole.de fin­den Sie wert­vol­le Tipps zu allen Pha­sen Ihres Pro­jekts. Von der Wahl der rich­ti­gen Mate­ria­li­en über bau­recht­li­che Fra­gen bis hin zu Gestal­tungs­ideen für Innen­räu­me und Gär­ten – hier gibt es fun­dier­te Infor­ma­tio­nen und prak­ti­sche Ratschläge.

  2. För­der­mög­lich­kei­ten und Finan­zie­rungs­tipps
    Ein wich­ti­ger Teil jedes Bau- oder Reno­vie­rungs­pro­jekts sind die Finan­zie­rung und mög­li­che För­de­run­gen. Bauwole.de stellt Ihnen alle aktu­el­len För­der­pro­gram­me vor, die Ihnen beim Haus­bau oder bei ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen hel­fen kön­nen. Wir zei­gen Ihnen, wie Sie von zins­ver­bil­lig­ten Kre­di­ten, För­der­gel­dern und Steu­er­vor­tei­len pro­fi­tie­ren können.

  3. Vor­stel­lung von Hand­werks­be­trie­ben und Dienst­leis­tun­gen
    Die Wahl des rich­ti­gen Hand­wer­kers ist ent­schei­dend für den Erfolg Ihres Bau­pro­jekts. Auf bauwole.de fin­den Sie Emp­feh­lun­gen und Vor­stel­lun­gen von seriö­sen Hand­werks­be­trie­ben, die in Ihrer Regi­on tätig sind. Ob es um Hei­zungs­in­stal­la­tio­nen, Dach­de­cker­ar­bei­ten oder den Innen­aus­bau geht – hier erhal­ten Sie Zugang zu erfah­re­nen Profis.

  4. Ser­vice­the­men rund ums Woh­nen und Leben
    Bauwole.de bie­tet nicht nur Infor­ma­tio­nen zum Haus­bau, son­dern auch zu The­men des täg­li­chen Lebens: von Ein­rich­tungs- und Gar­ten­ge­stal­tungs­ideen über nach­hal­ti­ges Woh­nen bis hin zu recht­li­chen The­men wie Miet­recht oder dem Kauf von Bestandsimmobilien.

  5. Inter­ak­ti­ve Online­re­dak­ti­on – Immer am Puls der Zeit
    Unse­re Online­re­dak­ti­on hält Sie stets auf dem Lau­fen­den über die neu­es­ten Trends, Ent­wick­lun­gen und Geset­zes­än­de­run­gen. Aktu­el­le The­men wie nach­hal­ti­ges Bau­en, kli­ma­neu­tra­le Häu­ser oder ener­gie­ef­fi­zi­en­te Sanie­run­gen wer­den regel­mä­ßig behan­delt. Sie kön­nen außer­dem Fra­gen stel­len, auf die unse­re Exper­ten fun­dier­te Ant­wor­ten liefern.

Vor­tei­le für die Leser von bauwole.de:

  • Kos­ten­lo­se und hoch­wer­ti­ge Inhal­te: Ohne Abo­ge­büh­ren oder Bezahl­schran­ken haben Sie frei­en Zugang zu allen Arti­keln und Informationen.
  • Aktu­el­le För­der­pro­gram­me: Blei­ben Sie stets infor­miert über För­der­mög­lich­kei­ten und spa­ren Sie bares Geld bei Bau- und Renovierungsprojekten.
  • Pra­xis­na­he Tipps: Erhal­ten Sie pra­xis­na­he Anlei­tun­gen und Rat­schlä­ge, die Ihnen hel­fen, Ihre Pro­jek­te effi­zi­ent umzusetzen.
  • Hand­werks­be­trie­be in Ihrer Nähe: Fin­den Sie ver­trau­ens­wür­di­ge Hand­wer­ker und Dienst­leis­ter für Ihre Vor­ha­ben – mit Emp­feh­lun­gen direkt von der Redaktion.
  • Inter­ak­ti­ve Platt­form: Fra­gen Sie nach! Unse­re Online­re­dak­ti­on hilft Ihnen mit Ant­wor­ten auf Ihre indi­vi­du­el­len Fra­gen rund ums Bau­en und Wohnen.

 

Besu­chen Sie bauwole.de und holen Sie sich wert­vol­le Inspi­ra­ti­on und Unter­stüt­zung für Ihr nächs­tes Bau- oder Wohn­pro­jekt. Kos­ten­los, ohne Bezahl­schran­ken, immer auf dem neu­es­ten Stand!


 

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