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Lockdown zwingt Friseure in die Knie
Ostfriesische Friseurinnungen hoffen auf schnelle und unkomplizierte staatliche Hilfen.
Ostfriesland. Im Handwerkskammerbezirk Ostfriesland sind rund 430 Salons von den zweiten behördlichen Schließungen betroffen. Sie beschäftigen geschätzte 1.200 Mitarbeiter und zählen mit rund 120 Auszubildenden zu einem der größten handwerklichen Ausbilder in der Region. Mit großer Sorge verfolgen die Obermeister der ostfriesischen Friseurinnungen die aktuellen Entwicklungen. Gemeinsam mit Imke Hennig, Vizepräsidentin der Handwerkskammer für Ostfriesland, haben sich die Obermeister Joachim Wachsmann (Aurich-Norden), Heiner Heijen (Leer-Wittmund) sowie Frank Grabowski (Emden) in einer Telefonkonferenz ausgetauscht.
„Für viele Kolleginnen und Kollegen war der Lockdown im Frühjahr bereits existenzbedrohend – dieser zweite stellt uns alle noch einmal vor unbekannte Herausforderungen“, erklärte Joachim Wachsmann. Die Obermeister befürchten, dass die erneuten Einnahmeverluste Insolvenzen nach sich zögen. „Viele unserer Mitglieder sind am Limit“, beschrieb Friseurmeister Heiner Heijen die Lage. Ohnehin war das Jahr 2020 für das Friseurhandwerk mehr als schlecht: Konfirmationen, Bälle, Hochzeiten – alles Gründe für einen ordentlichen Haarschnitt, die aufgrund der Corona-Einschränkungen weitgehend entfielen. War dann noch der Verlust des umsatzstarken Weihnachtsgeschäfts in den letzten Wochen bereits bitter, schlägt besonders der Monat Januar noch einmal stark ins Kontor, „weil dann viele Rechnungen wie Versicherungen, Gebühren usw. beglichen werden müssen“, so Heijen weiter.
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Staatliche Hilfen müssten jetzt schnell und unbürokratisch fließen. Viele Innungsmitglieder berichteten von Problemen bei der Bereitstellung finanzieller Mittel, sagte Friseurmeisterin und Vizepräsidentin Imke Hennig. In kleinen Salons, etwa in solchen mit nur drei Mitarbeitern, sei der Chef oder die Chefin wichtigster Mitarbeiter. „Sie gehen in den aktuellen Regelungen aber noch leer aus und erhalten kein Kurzarbeitergeld – hier müssen Lösungen gefunden werden, die diese Menschen berücksichtigen”, forderte Hennig.
Gleichzeitig stelle die Verletzung von Arbeitsverboten eine Belastung dar. „Einzelne Kunden kontaktieren gezielt ihre Friseure. Mancher lässt sich auf den Deal ein“, berichtete Frank Grabowski (Emden). Allerdings sei ein solches Verhalten höchst fahrlässig. Es drohen hohe Geldbußen bis zu 25.000 Euro für Friseur und Kunde. Außerdem schade das Verhalten dem Wirtschaftszweig. „Wenn dieser Trend anhält, dann haben redliche Friseurbetriebe und deren Beschäftigte das Nachsehen“, ergänzte Joachim Wachsmann. Die Folge wäre der Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Vor diesem Hintergrund appellierten die Obermeister und die Vizepräsidentin an die Vernunft der Mitmenschen und die Solidarität der Berufskollegen: „Halten Sie sich an momentane Arbeitsverbote, auch wenn es schwer fällt. Wir alle müssen dazu beitragen, das Risiko der Verbreitung des Coronavirus so gering wie möglich zu halten. Wer das missachtet, schadet auch der Branche.“
An die Verantwortungsträger auf Landesebene gerichtet riefen die Obermeister dazu auf, die Schließungen der Friseurbetriebe zu überdenken. „Die Friseure in Ostfriesland haben bewiesen, dass sie auch während einer Pandemie mit einem zuverlässigen Hygienekonzept offen bleiben können.“ Die Obermeister sehen die Friseursalons nicht als Corona-Hotspots und bewerten die aktuellen Schließungen als unverhältnismäßig. „Unsere Hygienestandards sind auf höchstem Niveau und bieten unserer Kundschaft sowie unseren Angestellten die gebotene Sicherheit während einer Friseurdienstleistung in Pandemiezeiten“, erklärte Heiner Heijen.
Die Friseure halten sich seit Beginn der Corona-Pandemie an die strengen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), ergänzend zur Corona-Verordnung des Landes. Die Obermeister waren sich einig, dass angeordnete Schließungen vermieden werden könnten, indem mildere, aber geeignete und effektive Mittel gewählt werden, um den Bedarf an Friseurdienstleistungen für die Bevölkerung zu sichern. Beispielsweise könnte das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken zielführend sein. Darüber hinaus sei die Verpflichtung zur bereits praktizierten verbindlichen Terminvereinbarung ein Mittel, um die Kundenströme verantwortlich und pandemiegerecht zu lenken. Mit ihr werde auch die Kontaktnachverfolgung hervorragend sichergestellt.
Archivfoto: Ingo Tonsor@Leser-Echo.de
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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