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Landkreis Leer informiert über neue Pflegeausbildung
2020 wird ein neuer Beruf eingeführt / Ausbildung in allen Bereichen der Pflege
Wer einen Pflegeberuf lernt, muss sich bisher gleich zu Beginn der Ausbildung entscheiden: Altenpflege, Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege. Doch die Ausbildung steht vor einem Umbruch. Ab 2020 gibt es einen neuen Beruf: Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau. “Die Ausbildung wird generalisiert”, erklärt Susanne Kreienbrock vom Gesundheitsamt des Landkreises Leer. Für Ausbildungsbetriebe und Fachschulen bedeutet dies, dass sie miteinander kooperieren müssen, um den gesamten Einsatzbereich in der Pflege während der Ausbildung abzudecken.
Um die Pflegeeinrichtungen auf den Stand der Dinge zu bringen, hatte der Landkreis Leer zu einem Informationstag eingeladen. Für den Vortrag über die “Generalisierte Pflegeausbildung” konnte Kathrin Hirchert aus dem Beratungsteam Pflegeausbildung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gewonnen werden.
Ausgebildet wird in Zukunft in allen Bereichen der Pflege – im Altenheim, im Krankenhaus, in der Psychiatrie, der Kinderkrankenpflege und bei ambulanten Pflegediensten. “Die Auszubildenden bekommen dadurch einen umfassenden Einblick in die Möglichkeiten der Pflege”, sagt Susanne Kreienbrock.
Die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau dauert drei Jahre. Auszubildende können sich für eine Generalisierung während der gesamten Ausbildungszeit entscheiden oder sich nach zwei Jahren spezialisieren. Diese Art der Ausbildung stelle die Pflegeeinrichtungen – Heime, Schulen und Kliniken – vor große Herausforderungen, meint der Landkreis Leer. Die Gesundheitsversorgung ist dem Landkreis Leer wichtig, und dazu zählt natürlich auch eine ausreichende Zahl an Pflegekräften, erklärt Heike de Vries, Leiterin des Gesundheitsamtes.
Es gehe dabei auch um die rund 300 Ausbildungsplätze in der Pflege im Landkreis Leer, so Heike de Vries: “Wir wünschen uns, dass alle Ausbildungsplätze erhalten bleiben, weil wir sie alle brauchen werden.”
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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