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Kleinst­häu­ser oder Tiny Hou­ses: Ein Ver­gleich der Vor­tei­le und wich­ti­gen Aspekte

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War­um den unge­nutz­ten Vor­gar­ten nicht für ein Kleinst­haus nut­zen? Vie­le Vor­gär­ten blei­ben unge­nutzt und die­nen oft nur der Zier­de. Doch war­um nicht mehr aus die­ser kos­ten­lo­sen Flä­che machen? Ein Kleinst­haus könn­te die idea­le Lösung sein – ob als Feri­en­woh­nung, Wohn­raum für eine Pfle­ge­kraft oder sogar als Erst­woh­nung für das eige­ne Kind. Die Bau­kos­ten für Kleinst­häu­ser blei­ben über­schau­bar, und mit einer zusätz­li­chen Anlie­ger­woh­nung wer­ten Sie Ihre Hauptim­mo­bi­lie erheb­lich auf. Inves­tie­ren Sie in Beton­gold und schaf­fen Sie zusätz­li­chen Wohn­raum auf Ihrem eige­nen Grund­stück – eine zukunfts­si­che­re und ren­ta­ble Entscheidung!

 

Kleinst­häu­ser vs. Tiny Hou­ses: Vor­tei­le und Über­le­gun­gen im Vergleich

Kleinst­häu­ser oder Tiny Hou­ses — Massivbauweise


In den letz­ten Jah­ren haben sowohl Kleinst­häu­ser als auch Tiny Hou­ses an Popu­la­ri­tät gewon­nen, da immer mehr Men­schen nach alter­na­ti­ven Wohn­lö­sun­gen suchen. Bei­de Wohn­for­men bie­ten unter­schied­li­che Vor­tei­le und Her­aus­for­de­run­gen. Im Fol­gen­den ver­glei­chen wir die bei­den Kon­zep­te und erläu­tern, war­um Kleinst­häu­ser in vie­len Fäl­len die bes­se­re Wahl sein könnten.
 
 

Vor­tei­le von Kleinsthäusern

Kleinst­häu­ser bie­ten eini­ge wesent­li­che Vor­tei­le gegen­über Tiny Hou­ses, die sie als Wohn­op­ti­on beson­ders attrak­tiv machen:
 
  1. Bau­ge­neh­mi­gung und Nut­zungs­mög­lich­kei­ten: Oft ist es mög­lich, Kleinst­häu­ser im eige­nen Gar­ten zu bau­en, was nicht nur eine kos­ten­güns­ti­ge Lösung dar­stellt, son­dern auch viel­fäl­ti­ge Nut­zungs­mög­lich­kei­ten bie­tet. Die­se klei­nen Gebäu­de kön­nen ent­we­der als Ein­lie­ger­woh­nung für Fami­li­en­mit­glie­der oder als Feri­en­woh­nung genutzt wer­den. Bei Bedarf kann das Kleinst­haus spä­ter auch für eine Pfle­ge­kraft genutzt wer­den oder zur Ver­mie­tung als Feri­en­woh­nung die­nen, was zusätz­li­che Ein­nah­men gene­rie­ren kann.
     
  2. Platz und Wohn­qua­li­tät: Kleinst­häu­ser bie­ten in der Regel mehr Platz als Tiny Hou­ses. Schon eine Flä­che von 10 bis 20 Qua­drat­me­tern kann die Wohn­qua­li­tät erheb­lich ver­bes­sern. Der zusätz­li­che Raum kann für mehr Kom­fort sor­gen und ist beson­ders wert­voll, wenn man über län­ge­re Zeit dar­in woh­nen möch­te. Wäh­rend Tiny Hou­ses oft für Urlaubs­auf­ent­hal­te geeig­net sind, bie­ten Kleinst­häu­ser durch ihre zusätz­li­che Flä­che mehr Mög­lich­kei­ten für den Alltag.
     
  3. Mas­siv­bau­wei­se und Wit­te­rungs­be­stän­dig­keit: Kleinst­häu­ser sind meist in Mas­siv­bau­wei­se errich­tet, was sie wit­te­rungs­be­stän­di­ger macht. Die­se Bau­wei­se schützt bes­ser vor extre­men Wet­ter­be­din­gun­gen und trägt zur Lang­le­big­keit des Hau­ses bei. Im Gegen­satz dazu sind Tiny Hou­ses auf­grund ihrer meist leich­te­ren Bau­wei­se anfäl­li­ger für Witterungseinflüsse.
     
  4. Auf­wer­tung der Hauptim­mo­bi­lie: Der Bau eines Kleinst­hau­ses auf dem eige­nen Grund­stück kann den Wert der Hauptim­mo­bi­lie stei­gern. Zudem kann das zusätz­li­che Gebäu­de als sepa­ra­te Wohn­ein­heit genutzt wer­den, was zusätz­li­chen Platz für Fami­li­en­mit­glie­der oder Gäs­te schafft.
     
  5. Kos­ten­ef­fi­zi­enz bei ein­fa­cher Bau­wei­se: Auch bei ein­fa­cher Bau­wei­se sind Kleinst­häu­ser kos­ten­spa­rend und kön­nen eine wirt­schaft­lich sinn­vol­le Lösung dar­stel­len. Sie bie­ten eine bes­se­re Wohn­qua­li­tät bei ver­gleich­bar nied­ri­gen Kos­ten, ins­be­son­de­re wenn sie im Gar­ten eines bestehen­den Grund­stücks errich­tet werden.
     
  6. Fle­xi­bi­li­tät und Nut­zung bei unter­schied­li­chen Bedin­gun­gen: Kleinst­häu­ser bie­ten mehr Fle­xi­bi­li­tät hin­sicht­lich der Nut­zung und Gestal­tung. Sie sind bes­ser für ver­schie­de­ne Lebens­si­tua­tio­nen geeig­net, sei es für Fami­li­en, die mehr Raum benö­ti­gen, oder für Ein­zel­per­so­nen, die gele­gent­lich zusätz­li­chen Platz brau­chen. Auch in Zei­ten, in denen spe­zi­el­le Bedürf­nis­se wie Mobi­li­täts­ein­schrän­kun­gen oder Lager­platz für Win­ter­be­klei­dung bestehen, erwei­sen sich Kleinst­häu­ser als praktischer.
     
 

Her­aus­for­de­run­gen bei Tiny Houses

Tiny Hou­ses bie­ten zwar eini­ge Vor­tei­le, sind jedoch mit bestimm­ten Her­aus­for­de­run­gen verbunden:
 
  1. Ein­ge­schränk­ter Wohn­raum: Die begrenz­te Flä­che von Tiny Hou­ses (meist 15 bis 45 Qua­drat­me­ter) ist oft nur für Sin­gles oder Paa­re aus­rei­chend. Fami­li­en oder Per­so­nen mit höhe­rem Platz­be­darf wer­den hier mög­li­cher­wei­se an ihre Gren­zen sto­ßen. Die redu­zier­te Wohn­flä­che kann im All­tag ein­schrän­kend sein, ins­be­son­de­re in den Win­ter­mo­na­ten, wenn zusätz­li­che Aus­stat­tun­gen wie Win­ter­be­klei­dung oder Weih­nachts­de­ko­ra­ti­on unter­ge­bracht wer­den müssen.
     
  2. Büro­kra­ti­sche Hür­den: Die Errich­tung eines Tiny Hou­ses kann durch stren­ge Bau­vor­schrif­ten und Geneh­mi­gungs­pro­zes­se kom­pli­ziert wer­den. In vie­len Regio­nen sind zusätz­li­che Geneh­mi­gun­gen erfor­der­lich, und es kön­nen spe­zi­el­le Auf­la­gen bestehen, die den Bau­pro­zess ver­zö­gern und verteuern.
     
  3. Feh­len­der Rück­zugs­ort: Tiny Hou­ses bie­ten oft kei­nen aus­rei­chen­den Platz für per­sön­li­che Rück­zugs­or­te. In Zei­ten, in denen zusätz­li­che Pri­vat­sphä­re oder ein sepa­ra­ter Raum benö­tigt wird, kann dies zu einem Nach­teil werden.
     
  4. Anpas­sungs­pro­ble­me bei beson­de­ren Bedürf­nis­sen: Bei beson­de­ren Bedürf­nis­sen, wie zum Bei­spiel der Nut­zung eines Roll­stuhls auf­grund eines Unfalls oder alters­be­ding­ter Ein­schrän­kun­gen, kön­nen Tiny Hou­ses in der Pra­xis unprak­tisch sein.
     

Fazit

Kleinst­häu­ser bie­ten eine Rei­he von Vor­tei­len, die sie in vie­len Fäl­len als bes­se­re Alter­na­ti­ve zu Tiny Hou­ses aus­zeich­nen. Sie bie­ten mehr Platz, sind wit­te­rungs­be­stän­di­ger und ermög­li­chen eine viel­sei­ti­ge Nut­zung. Zudem kön­nen sie zur Auf­wer­tung der Hauptim­mo­bi­lie bei­tra­gen und sind bei ein­fa­cher Bau­wei­se oft kos­ten­ef­fi­zi­ent. Im Ver­gleich dazu sind Tiny Hou­ses auf­grund ihrer ein­ge­schränk­ten Flä­che und der häu­fi­gen büro­kra­ti­schen Hür­den weni­ger fle­xi­bel und kön­nen für lang­fris­ti­ges Woh­nen weni­ger geeig­net sein.
 
Die Wahl zwi­schen Kleinst­haus und Tiny House hängt letzt­lich von den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Lebens­um­stän­den ab. Wer auf der Suche nach mehr Platz und lang­fris­ti­ger Wohn­qua­li­tät ist, soll­te die Vor­tei­le eines Kleinst­hau­ses in Betracht zie­hen. Eine gründ­li­che Abwä­gung aller Vor- und Nach­tei­le sowie eine detail­lier­te Prü­fung der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sind ent­schei­dend, um die für sich pas­sen­de Wohn­lö­sung zu finden.
Mit einem Kleinst­haus nut­zen Sie die Flä­che Ihres Vor­gar­tens opti­mal und schaf­fen sich ein kom­for­ta­bles Zuhau­se. Oft ent­schei­den nur weni­ge Qua­drat­me­ter mehr über den ent­schei­den­den Wohn­kom­fort.
Im Gegen­satz zu klas­si­schen Tiny Hou­ses sind Sie beim Bau eines Kleinst­hau­ses viel fle­xi­bler. Sie träu­men von einem groß­zü­gi­gen Bade­zim­mer, in dem Sie sich wohl­füh­len? Oder eben­erdi­ges Woh­nen, das Senio­ren oder Men­schen mit Geh­be­hin­de­run­gen mehr Sicher­heit bie­tet? Ein biss­chen mehr Stau­raum für Klei­dung oder ein grö­ße­rer Küchen­tisch für Gäs­te – all das ist pro­blem­los mög­lich!
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Ver­si­che­rungs­scha­den? Mit den rich­ti­gen Hand­wer­kern schnell wie­der auf Kurs

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Was tun bei einem Wasserschaden?

So gelingt schnel­le Hil­fe und eine rei­bungs­lo­se Schadenregulierung

Ein Was­ser­scha­den kann plötz­lich und uner­war­tet auf­tre­ten – und zählt zu den häu­figs­ten Scha­dens­fäl­len in pri­va­ten Haus­hal­ten. Ob Rohr­bruch, defek­te Haus­halts­ge­rä­te oder Stark­re­gen: Was­ser kann erheb­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen. Im Ernst­fall ist es ent­schei­dend, schnell und rich­tig zu reagie­ren, um den Scha­den zu begren­zen und eine rei­bungs­lo­se Abwick­lung mit der Ver­si­che­rung zu gewährleisten.

Arten von Wasserschäden

Was­ser­schä­den tre­ten in unter­schied­li­chen For­men auf. Je nach Ursa­che und Aus­maß wird zwi­schen ver­schie­de­nen Typen unterschieden:

  • Rohr­bruch: Ris­se oder Undich­tig­kei­ten in Was­ser­lei­tun­gen, Hei­zungs­roh­ren oder Abflusssystemen.

  • Defek­te Haus­halts­ge­rä­te: Undich­te Wasch­ma­schi­nen, Geschirr­spü­ler oder Kühl­schrän­ke, aus denen Was­ser austritt.

  • Stark­re­gen oder Hoch­was­ser: Über­flu­tun­gen durch Natur­er­eig­nis­se, bei denen Was­ser von außen in das Gebäu­de eindringt.

  • Rück­stau aus der Kana­li­sa­ti­on: Abwas­ser, das bei star­ken Regen­fäl­len aus dem Abwas­ser­sys­tem zurück in das Gebäu­de gedrückt wird.

  • Undich­te Dächer oder Fens­ter: Regen­was­ser, das über beschä­dig­te Bau­tei­le in das Haus gelangt.

  • Bau­män­gel oder feh­ler­haf­te Abdich­tun­gen: Was­ser, das durch schlecht iso­lier­te Wän­de oder Böden eindringt.

  • Aqua­ri­en­schä­den: Schä­den durch bers­ten­de oder undich­te Aqua­ri­en, bei denen gro­ße Men­gen Was­ser austreten.

Je nach Ursa­che grei­fen unter­schied­li­che Ver­si­che­run­gen, etwa die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, die Haus­rat­ver­si­che­rung oder im Fall von Natur­er­eig­nis­sen eine Elementarschadenversicherung.

Maß­nah­men im Fal­le eines Wasserschadens

1. Scha­den begrenzen

Nach Ent­de­ckung des Was­ser­scha­dens soll­ten sofort Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um die Aus­brei­tung des Scha­dens zu stop­pen. Dazu gehört das Schlie­ßen der Haupt­was­ser­lei­tung und gege­be­nen­falls das Abschal­ten des Stroms (beson­ders in feuch­ten Berei­chen). Wei­te­res Ein­drin­gen von Was­ser soll­te ver­hin­dert werden.

2. Schä­den dokumentieren

Vor Beginn von Auf­räum­ar­bei­ten ist eine umfas­sen­de Doku­men­ta­ti­on der Schä­den notwendig:

  • Anfer­ti­gen von Fotos und Vide­os der betrof­fe­nen Bereiche,

  • Auf­lis­ten beschä­dig­ter Möbel, Gerä­te und ande­rer Gegenstände,

  • Fest­hal­ten auch klei­ne­rer Schä­den wie auf­ge­quol­le­nem Par­kett oder feuch­ten Wänden.

Die­se Nach­wei­se sind ent­schei­dend für die spä­te­re Regu­lie­rung durch die Versicherung.

3. Ver­si­che­rung informieren

Der Was­ser­scha­den soll­te unver­züg­lich der Ver­si­che­rung gemel­det wer­den. In der Scha­dens­mel­dung sind in der Regel fol­gen­de Anga­ben erforderlich:

  • Beschrei­bung der Scha­den­ur­sa­che und des Ausmaßes,

  • Anga­be der Versicherungsnummer,

  • Auf­lis­tung der durch­ge­führ­ten Sofort­maß­nah­men und eine ers­te Schadensbeschreibung.

Eine schnel­le Infor­ma­ti­on der Ver­si­che­rung erleich­tert und beschleu­nigt die Scha­den­be­ar­bei­tung erheblich.

4. Abstim­mung vor Reparaturen

Grö­ße­re Repa­ra­tu­ren oder Ent­sor­gun­gen soll­ten erst nach Rück­spra­che und Frei­ga­be durch die Ver­si­che­rung erfol­gen. Ledig­lich klei­ne­re Sofort­maß­nah­men zur Scha­den­be­gren­zung – etwa das Abpum­pen von Was­ser oder das siche­re Lagern von Möbeln – dür­fen eigen­stän­dig durch­ge­führt werden.

5. Vor­be­rei­tung auf den Gutachterbesuch

Oft wird ein Sach­ver­stän­di­ger von der Ver­si­che­rung beauf­tragt, den Scha­den vor Ort zu begut­ach­ten. Wich­tig ist, dass sämt­li­che Bewei­se gut sicht­bar und voll­stän­dig doku­men­tiert sind. Auch alle rele­van­ten Bele­ge und Unter­la­gen soll­ten bereit­ge­legt werden.

Ruhe bewah­ren und struk­tu­riert handeln

Ein Was­ser­scha­den ist belas­tend, muss jedoch kei­ne Kata­stro­phe dar­stel­len. Durch früh­zei­ti­ge und umfas­sen­de Doku­men­ta­ti­on, kon­se­quen­te Abstim­mung mit der Ver­si­che­rung und geziel­te Maß­nah­men zur Scha­den­min­de­rung kann die Regu­lie­rung effi­zi­ent gestal­tet wer­den.
Eine gute Vor­be­rei­tung hilft, Schä­den schnell zu behe­ben und das Zuhau­se zügig wie­der in einen bewohn­ba­ren Zustand zu versetzen.

Tipp: Ver­si­che­rungs­schutz früh­zei­tig optimieren

 

Um im Ernst­fall opti­mal abge­si­chert zu sein, emp­fiehlt es sich, bereits im Vor­feld alle mög­li­chen Risi­ken mit der Ver­si­che­rung abzu­spre­chen. Dabei soll­te geprüft wer­den, wel­che Schä­den durch bestehen­de Poli­cen abge­deckt sind und ob zusätz­li­cher Schutz, etwa durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, sinn­voll ist.


Vie­le Ver­si­che­run­gen gewäh­ren außer­dem Rabat­te ( Bün­del­ta­ri­fe ), wenn meh­re­re Ver­trä­ge – etwa für Haus­rat, Haft­pflicht, Kfz und Wohn­ge­bäu­de – bei der­sel­ben Gesell­schaft abge­schlos­sen wer­den. Ein umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz spart im Ernst­fall nicht nur Geld, son­dern auch Nerven.

Hand­wer­ker schnell und über­sicht­lich auf BauWoLe.de finden

Bei einem Was­ser­scha­den müs­sen oft meh­re­re Hand­werks­be­trie­be koor­di­niert wer­den – vom Klemp­ner über den Elek­tri­ker bis hin zu Flie­sen­le­gern, Malern, Tro­cken­bau­ern oder Küchen­bau­ern.
Gera­de im Ver­si­che­rungs­fall ver­langt die Ver­si­che­rung meist meh­re­re Kos­ten­vor­anschlä­ge, bevor Repa­ra­tu­ren frei­ge­ge­ben wer­den.
Das bedeu­tet: Ange­bo­te ver­schie­de­ner Fach­be­trie­be müs­sen schnell und zuver­läs­sig ein­ge­holt werden.

Über das Hand­wer­ker­por­tal BauWoLe.de gelingt dies beson­ders ein­fach. Hier fin­den sich geprüf­te Hand­wer­ker aus der Regi­on über­sicht­lich an einem Ort – ohne lan­ges Suchen.
Mit weni­gen Klicks kön­nen Anfra­gen gestellt, Ange­bo­te ver­gli­chen und die pas­sen­den Betrie­be beauf­tragt werden.

So spart man wert­vol­le Zeit, redu­ziert den Orga­ni­sa­ti­ons­auf­wand und kann sicher­stel­len, dass alle not­wen­di­gen Arbei­ten fach­ge­recht und zügig aus­ge­führt werden.

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Cra­mer GmbH — Umzug nach Uple­n­gen bringt fri­schen Raum für Ideen

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In den neu­en Aus­stel­lungs­räu­men von Inha­ber Andre­as Mey­er tref­fen Bera­tungs­kom­pe­tenz und krea­ti­ve Inspi­ra­ti­on auf­ein­an­der – mit einer Viel­zahl an Mus­tern, Boden­be­lä­gen, Farb­kar­ten und Info­ma­te­ri­al. Selbst Wand- und Boden­flä­chen wer­den hier zum Gestaltungserlebnis.

Cra­mer GmbH zieht nach Uplengen

Moder­ner Neu­bau mit gro­ßer Aus­stel­lung und per­sön­li­cher Beratung

Uplengen/Südgeorgsfehn. Nach ca. 10 Jah­ren in Detern hat die Cra­mer GmbH ihren neu­en Fir­men­sitz im Gewer­be­ge­biet Süd­ge­orgs­fehn eröff­net. Der Maler‑, Par­kett- und Boden­le­ger­be­trieb inves­tier­te rund 750.000 Euro in den Neu­bau und prä­sen­tiert sich nun mit erwei­ter­ten Räum­lich­kei­ten, einer groß­zü­gi­gen Aus­stel­lung und einem kla­ren Bekennt­nis zu Ser­vice und Kundennähe.


 

Tag der offe­nen Tür am 26. April 2025

Anläss­lich der Neu­eröff­nung lädt die Cra­mer GmbH am Sams­tag, den 26. April 2025, herz­lich zum Tag der offe­nen Tür ein. Die Besu­cher erwar­tet ein abwechs­lungs­rei­ches Pro­gramm mit Hüpf­burg, Kin­der­schmin­ken sowie süßen und herz­haf­ten Lecke­rei­en. Auch die Fach­be­ra­ter ste­hen für Fra­gen und per­sön­li­che Gesprä­che zur Ver­fü­gung. Nut­zen Sie die Gele­gen­heit, sich die neu­en Räum­lich­kei­ten in ent­spann­ter Atmo­sphä­re anzu­schau­en – alle Besu­cher sind herz­lich willkommen!


 

Mehr Raum für krea­ti­ve Gestaltungsideen

Herz­stück des neu­en Stand­or­tes ist die moder­ne Aus­stel­lung auf rund 600 Qua­drat­me­tern Nutz­flä­che. Hier fin­den Kun­din­nen und Kun­den eine gro­ße Aus­wahl an Boden­be­lä­gen, Tape­ten, Far­ben und Mus­ter­ma­te­ria­li­en, die in anspre­chen­der Wei­se prä­sen­tiert wer­den. Die Aus­stel­lung soll nicht nur inspi­rie­ren, son­dern als zen­tra­le Anlauf­stel­le für Bera­tung und Pla­nung dienen.

„Wir woll­ten unse­ren Kun­den mehr Mög­lich­kei­ten bie­ten, Mate­ria­li­en live zu erle­ben und gemein­sam Gestal­tungs­kon­zep­te zu ent­wi­ckeln“, sagt Geschäfts­füh­rer Andre­as Mey­er. „Die Aus­stel­lung ist so ange­legt, dass man Ideen sehen, füh­len und direkt bespre­chen kann.“


 

Holz­fä­cher für Boden­be­lä­ge laden zum Ent­de­cken ein: Far­ben, Mase­run­gen und Ober­flä­chen las­sen sich nicht nur anse­hen, son­dern vor Ort auch füh­len – denn ech­te Inspi­ra­ti­on spricht alle Sin­ne an.

Bera­tung mit per­sön­li­cher Handschrift

Der neue Stand­ort in Uple­n­gen, direkt an der A28, unter­streicht den Anspruch des Betriebs, pro­fes­sio­nel­le Hand­werks­leis­tun­gen mit indi­vi­du­el­lem Ser­vice zu ver­bin­den. Die Cra­mer GmbH ver­steht sich nicht nur als aus­füh­ren­der Betrieb, son­dern als Part­ner für Wohn­raum­ge­stal­tung mit krea­ti­ver Bera­tung.

Im per­sön­li­chen Gespräch vor Ort ent­wi­ckeln die Mit­ar­bei­ten­den gemein­sam mit den Kun­den pass­ge­naue Kon­zep­te – vom ers­ten Ent­wurf bis zur fina­len Umset­zung. Dabei spielt auch die lang­jäh­ri­ge Erfah­rung als Meis­ter- und Aus­bil­dungs­be­trieb eine wich­ti­ge Rolle.


Bewähr­te Leis­tun­gen am neu­en Standort

Das Leis­tungs­spek­trum der Cra­mer GmbH bleibt umfas­send:
Von der Par­kett­ver­le­gung und ‑pfle­ge, über Maler- und Lackier­ar­bei­ten, Tape­zier- und Gla­ser­ar­bei­ten  bie­tet der Betrieb eine brei­te Palet­te wert­erhal­ten­der und gestal­te­ri­scher Maßnahmen.

Auch Fas­sa­den­ar­bei­ten, Fens­ter­an­stri­che sowie Lin­ole­um- und Design­be­lä­ge gehö­ren zum Ange­bot. Der hohe Anspruch an Qua­li­tät, Ter­min­treue und Kun­den­zu­frie­den­heit hat dabei wei­ter­hin obers­te Priorität.


Groß­flä­chi­ge Holz­pa­nee­le schaf­fen ein ein­drucks­vol­les visu­el­les Erleb­nis und ver­mit­teln die beson­de­re Hap­tik ech­ter Mate­ria­li­en. So wird die natür­li­che Struk­tur des Hol­zes unmit­tel­bar erfahrbar.

Ein­la­dung zur Aus­stel­lung – ein­fach vorbeikommen

Die neu­en Geschäfts­räu­me in Süd­ge­orgs­fehn sind ver­kehrs­güns­tig gele­gen und gut erreich­bar – auch für Kun­din­nen und Kun­den aus dem Ammer­land, Leer, Wes­ter­s­tede oder Olden­burg. Die Öff­nungs­zei­ten blei­ben wie gewohnt:
🕘 Mon­tag bis Don­ners­tag: 09:00 – 16:00 Uhr
🕘 Frei­tag: 09:00 – 13:00 Uhr

Inter­es­sier­te sind herz­lich ein­ge­la­den, die neue Aus­stel­lung zu besu­chen und sich per­sön­lich bera­ten zu lassen.


Hand­werk mit Hal­tung – seit über 20 Jahren

Seit der Grün­dung im Jahr 2016 steht die Cra­mer GmbH für zuver­läs­si­ges Hand­werk mit krea­ti­ver Note. Mit dem Umzug nach Uple­n­gen geht der Fami­li­en­be­trieb den nächs­ten Schritt – mit moder­ner Infra­struk­tur, kun­den­ori­en­tier­ter Bera­tung und dem Anspruch, Wohn­räu­me mit Stil, Funk­ti­on und Per­sön­lich­keit zu gestalten.


Kon­takt zur Cra­mer GmbH:

📍 Cra­mer GmbH
Kreis­moor­stra­ße 4
26670 Uple­n­gen

📞 Tel.: 0 44 89 / 30 03 030
📧 E‑Mail: info@cramer-detern.de
🌐 Web: www.cramer-detern.de

Mit­glied bei: Hand­werks­kam­mer für Ost­fries­land, IHK für Ost­fries­land und Papenburg

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