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Impfdosen für Schülerinnen und Schüler
Niedersachsen fordert rund eine Million zusätzliche Impfdosen für Schülerinnen und Schüler und legt als erstes Land Impfkonzept vor
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne und Gesundheitsministerin Daniela Behrens fordern von der Bundesregierung rund 1 Millionen zusätzliche Impfdosen für Schülerinnen und Schüler. Das geht aus einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hervor, das mitsamt einem niedersächsischen Impfkonzept für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren an das Bundesgesundheitsministerium geschickt wurde. Dem Konzept nach könnten bis zum Ende der Sommerferien Anfang September alle Schülerinnen und Schüler ihre Erst- und Zweitimpfung erhalten haben. Voraussetzungen hierfür sind die beschleunigte Zulassung des Biontech/Pfitzer-Vakzins für Kinder ab 12 Jahren durch die Europäische Arzneimittel-Agentur und eine zusätzliche Versorgung des Landes Niedersachsen mit eben diesem Impfstoff. In Niedersachsen gibt es zirka 450.000 schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die zu diesem impffähigen Personenkreis gehören. Es soll sich um ein freiwilliges Impfangebot handeln. Niedersachsen hat damit gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium als erstes Bundesland ein spezielles Impfkonzept für Schülerinnen und Schüler vorgelegt.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und ein tragfähiges Impfkonzept für Schülerinnen und Schüler vorgelegt. Damit können wir eine stabile Brücke hin zum vollen Präsenzunterricht nach den Sommerferien bauen. Wir sind es den Kindern und Jugendlichen schuldig, alle Anstrengungen für möglichst viel gemeinsamen Unterricht und außerunterrichtliche Aktivitäten zu unternehmen. Es liegt jetzt an Bundesgesundheitsminister Spahn, die erforderlichen Impfdosen bereitzustellen.“
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt: „Über die Impfzentren und mit mobilen Teams könnten wir im Flächenland Niedersachsen alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich erreichen. Wir haben bereits bei den Lehrkräfte-Impfungen hiermit beste Erfahrungen gemacht. Die Absprachen und die Zusammenarbeit zwischen Schule, Kommunen und Impfzentren laufen professionell und zügig. Das wollen wir auch für die Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren nutzen. Nun sind die EMA und der Bund gefordert, damit wir in die Umsetzung gehen können.“
Das niedersächsischen Impfkonzept für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren im Überblick:
Ø Die Erstimpfung sollte in den ersten beiden Wochen vor den Ferien stattfinden (12.07. – 23.07.2021).
Ø Da der Abstand zur Zweitimpfung maximal 42 Tage betragen darf, muss dann die Zweitimpfung in den Ferien durchgeführt werden (23.08. – 03.09.2021).
Ø Es kann auch noch in der ersten Woche nach den Ferien geimpft werden, als Reservezeitpunkt, falls es in den Ferien zu terminlichen Schwierigkeiten kommt.
Ø Die Impfungen finden entweder in den Impfzentren statt oder durch Mobile Teams, die in kommunale Einrichtungen der Schulträger kommen und dort impfen, z. B. im Schulgebäude, in der Sporthalle oder der Aula aber auch auch im Gemeindehaus oder der Stadthalle. Die Durchführung der Impfaktion soll der Lage vor Ort angepasst sein und wird von den Impfzentren in enger Kooperation mit den Kommunen organisiert.
Ø Für vulnerable Schülerinnen und Schüler und Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können Impfungen auch über Hausärzte bzw. Kinder- und Jugendärzte durchgeführt werden.
Ø Die Schule unterstützt in der Logistik und Organisation durch Erhebung der Impfwilligen, Bescheinigungen, Information der Eltern. Die Schulleitungen und Lehrkräfte haben hierüber hinaus keine aktive Rolle beim Impfgeschehen.
Ø Schülerinnen und Schüler sowie Eltern erhalten ein mehrsprachiges Infopaket zur Impfung.
Ø Die Eltern entscheiden grundsätzlich, ob, wann und wo das Kind geimpft wird bzw. der Jugendliche das Impfangebot wahrnimmt. Es ist ein Angebot, keine Pflicht.
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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