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Feuerwehr und Brandkasse warnen vor akuter Heu-Selbstentzündung“
Feuerwehr und Brandkasse warnen vor akuter Gefahr
„Heu-Selbstentzündung“:
Ein brennendes Problem … und wie Sie es vermeiden können!
Unser Wetter „schlägt Kapriolen“, worunter unsere Landwirte ganz besonders leiden. Der Grasschnitt ist von ihnen eingebracht – und die Gefahr der Heuselbstentzündung droht! Oft genug kommt es jetzt zu akuten Gefahrensituationen, denn: Aufgrund “falscher” Heu-Lagerung kann es zu großen Bränden kommen. „Dabei kann man solche Gefahren so einfach vermeiden“, schildern Ernst Hemmen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland, und Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse: „Leider ist der trockene Sommer kein Garant dafür, eine Selbstentzündung auszuschließen. Auf das richtige Trocknen kommt es an! Nach dem Schnitt sollte man eine ausreichende Zeitspanne von möglichst vier regenfreien Tagen einplanen – dann kann ‚eingelagert‘ werden. Auch müssen hier Bodenart, Düngung und Art des Schnittgutes berücksichtigt werden. Weiterhin sollte die Restfeuchtigkeit des Heus bei Einlagerung 20 % nicht übersteigen — je weniger, desto besser. Und noch ein ganz einfacher Tipp: Fahren Sie das Heu nur bei trockenem Wetter ein — nach Abtrocknen des Taus.“
Ernst Hemmen warnt: „Besondere Gefahren beinhalten die Großballen. Hier kann schon der einzelne Ballen eine solch hohe Temperatur entwickeln, dass es zu einer Selbst-entzündung kommt. Deshalb empfehlen Experten, Heugroßballen, ob Rund- oder Rechteckballen, im Freien oder unter einer Überdachung bzw. in kühler Umgebung zu lagern! Die Überwachung des eingelagerten Heus auf Selbstentzündung kann nur durch Messungen der Temperaturen mittels eines Heuthermometers oder einer sogenannten “Heumesssonde” erfolgen. In keinem Fall reicht das Befühlen des Heulagers mit der Hand oder durch das Einstecken von Eisenstangen aus. Falls Sie keine eigene Heumesssonde besitzen, fragen Sie bei Ihrer örtlichen Freiwilligen Feuerwehr nach — sie wird die Messung vornehmen.“
Wann Temperaturmessungen erfolgen sollten:
Die Temperaturmessung sollte sofort nach der Einlagerung erfolgen und über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten nach folgender Tabelle kontrolliert werden:
Zeitraum nach Einlagerung Messung
Erste Woche täglich
Zweite Woche täglich
Dritte Woche jeden zweiten Tag
Vierte Woche 2 x pro Woche
Fünfte Woche 2 x pro Woche
Ab 6. Woche bis Ende der Kontrollzeit 1 x pro Woche
Bewertung der Temperaturmessung: Bitte beachten Sie die Temperaturbereiche!
bis 45°C Keine Gefahr
45 — 60°C bedenklich, Achtung: Gefahr
Häufigeres Messen mittels Heumesssonde erforderlich — Temperatur- Entwicklung auf dem Heumess-Kalender (erhältlich bei der Brandkasse) festhalten und kontrollieren.
über 60°C: brandgefährlich — unverzüglich die Feuerwehr verständigen
über 70°C: Akute Brandgefahr!!! Sofort die Feuerwehr rufen! Telefon: 112
Achtung: Es besteht akute Brandgefahr, wenn verdächtige Anzeichen wie das Einsinken des Heulagers oder der Geruch von frischem Brot bzw. faulen Äpfeln festgestellt wird!
Heumesssonde “Aurich II”
„Dies ist nur eines unserer vielen Vorsorge-Projekte: Die Heumesssonde “Aurich II” wurde maßgeblich von der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse mitentwickelt und den ostfriesischen Feuerwehren zur Verfügung gestellt.“ schildert Signe Foetzki. „Das elektronisch betriebene Heumessgerät gewährleistet eine leichte Handhabung und ist auch bei Hochdruckpressballen einsetzbar. Temperaturmessungen mit diesem Gerät müssen möglichst über das gesamte Heulager verteilt erfolgen.“
Den ostfriesischen Feuerwehren hat die Brandkasse neben den Heumesssonden schwerpunktmäßig auch Heuwehrgeräte zur Verfügung gestellt. Die Standorte sind allen Feuerwehren bekannt. Ein Heuwehrgerät arbeitet über Luftkühlung und kann die Brandgefahr im Heu (Heuselbstentzündung) durch Abkühlen beseitigen. Das Abtragen des Heulagers ist bei einem rechtzeitigen Einsatz des Heuwehrgerätes nicht erforderlich. Und der Futterwert des Heus bleibt erhalten.
Damit Sie von einem Schaden verschont bleiben, rufen Sie in kritischen Fällen Ihre Ortsfeuerwehr zu Hilfe!
Das sollten Sie wissen:
Die Sicherheitsvorschriften der deutschen Versicherungswirtschaft für die Landwirtschaft (VdS 2242, Ziffer 5) regeln Lagerung und Überwachung von Ernteerzeugnissen. Hiernach ist darauf zu achten, daß getrocknetes Erntegut ordnungsgemäß eingelagert und ständig auf Selbstentzündung hin überprüft wird. Bitte denken Sie daran, diese Vorschriften einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die Feuerwehren und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse hoffen, dass durch die durchgeführten Maßnahmen und diese Presseinformation Schreckensnachrichten wie “Heuselbstentzündung: Hof durch Feuer zerstört” der Vergangenheit angehören.
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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