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Energiezusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlande
Deutschland und die Niederlande unterzeichnen Gemeinsame Absichtserklärung über weitere Energiezusammenarbeit in den Bereichen Netze und Stromübertragung
Deutschland und die Niederlande haben heute eine Gemeinsame Absichtserklärung (PDF, 146 KB) über die weitere Energiezusammenarbeit in den Bereichen Netze und Stromübertragung unterzeichnet.
Die Energiewende wirkt sich erheblich auf die Stromübertragung in beiden Ländern und im CWE-Raum aus.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die heute unterzeichnete Gemeinsame Absichtserklärung zwei Ziele. Zum einen sind Deutschland und die Niederlande gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass eine engere Zusammenarbeit von Übertragungsnetzbetreibern in den Niederlanden, Deutschland und möglicherweise weiteren benachbarten Mitgliedstaaten zu einer effizienten Energieversorgung beitragen kann. TenneT, derzeit im Eigentum des niederländischen Staates, ist sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland tätig und spielt als wichtiger Übertragungsnetzbetreiber bei der Erreichung der Ziele im Rahmen der Energiewendekonzepte der beiden Länder eine wesentliche Rolle. Es wird davon ausgegangen, dass für die geplanten Investitionen von TenneT in das deutsch-niederländische Übertragungsnetz erhebliche zusätzliche Mittel bis 2029 erforderlich sind. In der Gemeinsamen Absichtserklärung wird die Absicht zum Ausdruck gebracht, die Optionen bezüglich Investitionen und Beteiligungen seitens Deutschlands und der Niederlande bei TenneT zu prüfen und ein gemeinsames Vorgehen zur Stärkung der Kapitalbasis von TenneT zu entwickeln.
Zum anderen beabsichtigen Deutschland und die Niederlande, die Möglichkeiten weiterer Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden bezüglich Themen wie Investitionen in Netze, innovative Lösungen für Netze, die Umsetzung grenzüberschreitender Redispatch-Mechanismen und die gemeinsame Entwicklung von Offshore-Hubs zu prüfen.
Die Unterzeichnung folgte auf die gemeinsame Absichtserklärung zur Energiewende vom 2. Oktober 2019, in der die Bedeutung einer engeren regionalen Energiezusammenarbeit zwischen beiden Ländern anerkannt wurde.
Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier: „Die Energiewende wirkt sich erheblich auf die Stromübertragung und insbesondere auf Übertragungsnetzbetreiber sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland aus. Sie kann nur gelingen, wenn wir die Vorteile engerer Zusammenarbeit und Abstimmung mit unseren niederländischen Nachbarn nutzen. Dabei geht es darum effiziente und innovative Lösungen für Netze zu entwickeln und die notwendigen Investitionen in die Netze so kosteneffizient wie möglich zu tätigen.“
Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz: „Eine erfolgreiche Energiewende baut auf nachhaltigen Stromnetzen innerhalb des europäischen Energiebinnenmarktes auf. Die Energiewende ist eine Chance für die künftige wirtschaftliche Entwicklung. Ich erwarte von der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden einen positiven Impuls für die Entwicklung der Stromnetze in Deutschland.“
Wopke Hoekstra, niederländischer Minister der Finanzen: „Als Nachbarländer sind die Niederlande und Deutschland füreinander wichtigste Verbündete und Schlüsselpartner, wenn es darum geht, bei der Energiewende zusammenzuarbeiten. Ich schätze die gute Zusammenarbeit, die unserem gemeinsamen öffentlichen Interesse dient. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Absicht, mit dem deutschen Staat zusammenzuarbeiten, für beide Staaten und TenneT von Vorteil sein wird — nicht nur kurzfristig, sondern auch für die Zukunft. Die Energiewende stellt uns vor große Herausforderungen. TenneT spielt dabei eine entscheidende Rolle.“
Eric Wiebes, niederländischer Minister für Wirtschaft und Klima: „Der spektakuläre Anstieg von Solar- und Windenergieprojekten unterstreicht die Notwendigkeit von Investitionen, um das Stromnetz zukunftssicher zu machen. Es ist daher wichtig, dass TenneT als Übertragungsnetzbetreiber in den Niederlanden und in einem Teil Deutschlands über eine starke Kapitalausstattung verfügt, um sicherzustellen, dass diese ehrgeizige Investitionsagenda rechtzeitig umgesetzt wird. Durch die Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes können Deutschland und die Niederlande gemeinsam an der Schaffung eines erschwinglichen und nachhaltigen Stromnetzes arbeiten, das die Versorgungssicherheit für die Verbraucher gewährleistet.“
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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