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Niedersächsisches Jagdgesetz: Naturschutz und Tierschutz sollen gestärkt werden
Das Niedersächsische Kabinett hat am (heutigen) Dienstag einem überarbeiteten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) zugestimmt. Vorangegangen war eine Auswertung der Stellungnahmen der Verbandsbeteiligung.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Mit dem Gesetz stärken wir den Naturschutz und den Tierschutz und vereinfachen die Verwaltung. Die rechtlichen Vorgaben spiegeln die hohen Anforderungen an die Jägerinnen und Jäger wider. Der Aufbau und der Umbau stabiler Mischwälder soll mit angepassten Schalenwildbeständen unterstützt werden.”
Das Problem: Bei regional zu hohen Schalenwildbeständen können sich die Wälder auf Grund des Verbisses nicht im benötigten Maße verjüngen. Allein in Niedersachsen müssen jedoch mehr als 50.000 Hektar Schadflächen, die in den vergangenen drei Jahren durch Stürme und Dürre entstanden sind, wieder bewaldet werden. Dabei soll der Waldaufbau und der Waldumbau möglichst ohne Schutzmaßnahmen — wie beispielsweise Zäune — sichergestellt werden. Denn das Wild braucht den gesamten Lebensraum.
Das Gesetz sieht eine Genehmigung von dreijährigen Abschussplänen bei Rot‑, Dam- und Muffelwild vor. Bisher gab es einjährige Abschusspläne mit Ausnahme des Rehwildes, hier gibt es bereits seit 2001 dreijährige Abschusspläne. Damit können viele Genehmigungen von Abschussplänen und Nachbewilligungen von Abschüssen im laufenden Jagdjahr entfallen. Der bisher übliche Abschussplan für Rehwild wird außerdem durch einen Abschussplan mit maximal 30-prozentiger Überschreitung ersetzt. So können Jägerinnen und Jäger ohne behördliche Maßregelungen Rehwild entsprechend erlegen. Damit wird die Bejagung des Rehwildes verstärkt in die Verantwortung der Revierinhaber und Grundbesitzer gelegt.
Das Gesetz stellt weiterhin hohe Anforderungen an den Tierschutz: Den Sachkundenachweis für die Fangjagdausübung wird es zum Beispiel weiterhin geben. Hintergrund ist, dass die notwendigen Fertigkeiten im Rahmen der Vorbereitung auf die Jägerprüfung nicht umfänglich abgedeckt werden. Regelungen zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz sind in diesem Entwurf nicht enthalten. Für die Fraktionen besteht die Möglichkeit, eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einzubringen.
Der Gesetzesentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes zu Beginn des Jahres 2022, damit die Regelungen mit Beginn des neuen Jagdjahres 2022/2023 am 1. April 2022 in Kraft treten können. Die letzte große Novellierung des NJagdG trat am 1. April 2001 in Kraft. In der Zwischenzeit wurden mehrfach kleinere Anpassungen vorgenommen.
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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