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Corona und Sport: Hanne Modder weist auf Sonderprogramm hin
Hannover/Leer — Sportvereine und Sportorganisationen, die wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können auch in diesem Jahr Zuschüsse über den Landessportbund beantragen.
„Es ist eine gute Nachricht aus unserem Innenministerium, dass den Sportvereinen auch in diesem Jahr geholfen wird. Ich kann nur alle Betroffenen dazu auffordern, jetzt Anträge zu stellen“, meint die SPD-Landtagsabgeordnete Hanne Modder (Bunde). Sportvereine und Sportorganisationen können so genannte Billigkeitsleistungen erhalten. Das heißt: Wenn ein Verein beispielsweise durch den Ausfall regelmäßiger Einnahmen wie Mitgliedsbeiträgen oder Kursgebühren Existenzprobleme bekommt, weil Mieten oder Pachten nicht gezahlt werden können, hilft das Land. Es übernimmt 70 Prozent der Unterdeckung, höchstens jedoch 50.000 Euro.
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Ein allgemeiner Ausgleich entgangener Einnahmen ist über das Sonderprogramm allerdings nicht vorgesehen. Im Topf sind 4,15 Millionen Euro, die im vergangenen Jahr nicht abgerufen worden sind. Auch Vereine, die im vergangenen Jahr schon Geld bekommen haben, können wieder Anträge stellen. „Wir versuchen damit, die Sportvereine durch die schwierige Zeit der Corona-Pandemie zu helfen. Zudem wollen wir mit unserem Stufenplan den Sportvereinen eine Perspektive für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs geben. Wir wissen, wie wichtig Sport und das Miteinander im Verein gerade für Kinder und Jugendliche sind“, meint Modder.
Die Anträge gibt es im Förderbereich des Landessportbunds unter dieser Internet-Adresse:
https://lsbntweb.lsb-niedersach-sen.de/foerder.osp
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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