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Energiewende — Stromverbrauch wird deutlich zunehmen.
- Flexibler Betrieb von Ladestationen für E‑Autos und Wärmepumpen durch private Haushalte kann Stromnetze besser auslasten.
- Der vzbv fordert zeitvariable Netzentgelte, um Verbrauchern eine hohe Wahlfreiheit und Kosteneffizienz zu ermöglichen.
- Das BMWi hat den Gesetzentwurf, der einseitig auf das Modell der Spitzenglättung setzt, am Freitag zurückgezogen.
Im Rahmen der Energiewende steigt nicht nur die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich an, auch der Stromverbrauch wird durch eine große Zahl von Elektroautos, elektrisch betriebenen Wärmepumpen und Speichern zunehmen. Da diese Stromverbraucher flexibel gesteuert werden können, gilt es aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dieses Potential für eine bessere Verzahnung von Stromerzeugung und ‑verbrauch zu nutzen, um Kosten zu sparen. Der am 22.12.2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte und am 15.01.2021 zurückgezogene Entwurf eines Gesetzes zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz – SteuVerG) wurde diesem Ansatz bei weitem nicht gerecht.
„Zeitvariable Netzentgelte ermöglichen Verbrauchern bei entsprechenden Preissignalen eine echte Wahlmöglichkeit. Ladestationen für Elektroautos und Wärmepumpen können bei erhöhtem Stromangebot zugeschaltet und besonders preisgünstig betrieben werden. So können Verbraucher ihren Stromverbrauch flexibel gestalten und Kosten sparen. Gleichzeitig können Engpässe im Stromnetz vorgebeugt und erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden. Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf greift genau diese Idee nicht auf. Es ist daher folgerichtig, dass Minister Altmaier diesen Entwurf zurückgezogen hat. Redebedarf sollte jetzt nicht nur mit den Automobilherstellern und Netzbetreibern bestehen. Der Vorschlag des vzbv liegt auf dem Tisch“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
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Flexibilität von neuen Verbrauchseinrichtungen nutzen
Die Elektrifizierung der Bereiche Verkehr, Gebäude und Industrie kann eine tragende Rolle bei der Erreichung der deutschen Klimaziele spielen. Die große Zahl neuer privater Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und elektrische Wärmepumpen im Gebäudebereich wird den Stromverbrauch erhöhen. Gleichzeitig können diese neuen Verbrauchseinrichtungen flexibler betrieben werden als zum Beispiel Küchengeräte, Durchlauferhitzer oder Lampen. Ein Teil der E‑Autos kann auch nachts geladen, der Betrieb von Wärmepumpen zeitlich befristet unterbrochen werden. Zudem können durch einen flexibleren Verbrauch auch die Stromnetze besser ausgelastet werden. Eine Flexibilisierung des Verbrauchs kann somit an verschiedenen Stellen im Stromversorgungssystem zur Verbesserung der Kosteneffizienz und der Versorgungssicherheit beitragen.
vzbv fordert zeitvariable Netzentgelte als verbraucherfreundlichen Regelansatz
Aus Sicht des vzbv ist für die Integration der neuen flexiblen Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz eine Kombination aus zeitvariablen Netzentgelten als Regelkomponente und einer auf das Notwendigste reduzierten Form der Spitzenglättung im Ausnahmefall am besten geeignet. Dazu hat der vzbv 2020 ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Gesetzentwurf zur Spitzenglättung ist nicht stimmig
Der Gesetzesentwurf des BMWi für das System der Spitzenglättung war auch in sich problematisch. Die geplante Spitzenglättung umfasst Stromabregelungen von bis zu zwei Stunden täglich, in denen Verbraucher zum Beispiel ihre Elektroautos nicht laden können. Vorgaben und Anreize für die Netzbetreiber, die Spitzenglättung zu minimieren, fehlen. Die Kosten-Nutzen-Rechnung muss grundlegend überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Netzentgelte sind hoch komplex und gehen viel weiter als erforderlich. Nicht zuletzt muss ausgeschlossen werden, dass Verbraucherhaushalte ohne flexible Verbrauchseinrichtungen finanziell zusätzlich belastet werden, indem sie für die erheblichen Netzentgeltnachlässe für flexible Verbraucher aufkommen müssen.
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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