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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


Anzei­ge:

Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

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„Jung kauft Alt“: Neu­es För­der­pro­gramm erleich­tert Fami­li­en den Kauf von Bestandsimmobilien

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Jung kauft Alt: Neu­es För­der­pro­gramm unter­stützt Fami­li­en beim Kauf sanie­rungs­be­dürf­ti­ger Immobilien

Im Sep­tem­ber 2024 star­tet das neue För­der­pro­gramm “Jung kauft Alt”, das dar­auf abzielt, Fami­li­en mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern und klei­ne­ren bis mitt­le­ren Ein­kom­men beim Erwerb von sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Bestands­im­mo­bi­li­en zu unter­stüt­zen. Die­ses Pro­gramm bie­tet eine groß­ar­ti­ge Chan­ce für Fami­li­en, ihr eige­nes Heim zu erwer­ben und gleich­zei­tig zur Erhal­tung alter Bau­sub­stanz beizutragen.

Zins­ver­bil­lig­te Kre­di­te als Unterstützung

Die För­de­rung erfolgt über zins­ver­bil­lig­te Kre­di­te der KfW-Bank. Ins­ge­samt ste­hen für das Jahr 2024 350 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Die Kre­di­te sind deut­lich güns­ti­ger als die übli­chen Ange­bo­te auf dem frei­en Markt. Zum Pro­gramm­start beträgt der Zins­satz bei einer Kre­dit­lauf­zeit von 35 Jah­ren und einer zehn­jäh­ri­gen Zins­bin­dung nur 1,51 % effek­tiv. Das Pro­gramm bie­tet somit eine erheb­li­che finan­zi­el­le Ent­las­tung: Eine Fami­lie mit zwei Kin­dern kann durch die­se Maß­nah­me bis zu 18.000 Euro einsparen.

Kla­ra Gey­witz: “Res­sour­cen scho­nen und gleich­zei­tig Geld sparen”

Kla­ra Gey­witz, Bun­des­mi­nis­te­rin für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen, unter­streicht die Bedeu­tung des Pro­gramms: „Geld spa­ren und gleich­zei­tig Res­sour­cen scho­nen – das geht durch die Sanie­rung alter Häu­ser. Fami­li­en mit klei­ne­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men erhal­ten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chan­ce, sich ihren Traum vom Eigen­heim zu erfül­len und gleich­zei­tig von güns­ti­gen KfW-Kre­di­ten zu profitieren.”

För­der­fä­hi­ge Immo­bi­li­en und Anforderungen

Das För­der­pro­gramm rich­tet sich an Fami­li­en, die sanie­rungs­be­dürf­ti­ge Bestands­im­mo­bi­li­en mit Ener­gie­aus­wei­sen der Klas­sen F, G oder H erwer­ben möch­ten. Rund 45 % aller Wohn­ge­bäu­de in Deutsch­land fal­len in die­se Kate­go­rien. Geför­dert wird der Erwerb von selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum. Inner­halb von 54 Mona­ten nach För­der­zu­sa­ge muss die Immo­bi­lie auf min­des­tens die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se 70 EE saniert werden.

Zusätz­lich gel­ten bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen: Die Immo­bi­li­en müs­sen aus­schließ­lich zu Wohn­zwe­cken genutzt wer­den und dür­fen kei­ne Feri­en­woh­nun­gen oder ähn­li­che Objek­te sein. Zudem besteht die Ver­pflich­tung, die Immo­bi­lie min­des­tens fünf Jah­re lang selbst zu bewohnen.

För­der­de­tails im Überblick

  • Zins­ver­bil­lig­te KfW-Dar­le­hen: Kre­di­te mit Lauf­zei­ten von 7 bis 35 Jah­ren und Zins­bin­dun­gen von 10 bis 20 Jah­ren. Maxi­mal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
  • Ziel­grup­pe: Fami­li­en mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern und einem zu ver­steu­ern­den Haus­halts­ein­kom­men von maxi­mal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je wei­te­res Kind).
  • Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren För­der­mit­teln: Das Pro­gramm kann mit ande­ren För­der­pro­gram­men wie BEG-Mit­teln (Sanie­rungs­för­de­rung) kom­bi­niert werden.

Kei­ne För­de­rung für Vor­ei­gen­tü­mer und Baukindergeld-Bezieher

Per­so­nen, die bereits Wohn­ei­gen­tum besit­zen oder in der Ver­gan­gen­heit Bau­kin­der­geld erhal­ten haben, sind von der För­de­rung ausgeschlossen.

Das Pro­gramm „Jung kauft Alt“ bie­tet Fami­li­en nicht nur die Mög­lich­keit, erschwing­li­ches Eigen­tum zu erwer­ben, son­dern trägt gleich­zei­tig dazu bei, die Bau­sub­stanz in Deutsch­land zu erhal­ten und leer­ste­hen­de Alt­bau­ten wiederzubeleben.


 

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bauwole.de: Ihr kos­ten­lo­ses Por­tal für alles rund ums Bau­en, Woh­nen und Garten

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Woh­nen dir­ket an einem See — In der Regi­on Ost­fries­land und Ems­land sind Was­ser­grund­stü­cke sehr beliebt. 

bauwole.de – Ihr kos­ten­lo­ses Bau- und Wohn­por­tal vom LeserECHO-Verlag

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Seg­way Navi­mow X3 Serie: Die Zukunft des prä­zi­sen und effi­zi­en­ten Rasenmähens Für Gar­ten­be­sit­zer, die gro­ße Rasen­flä­chen in per­fek­tem Zustand hal­ten...

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bauwole.de: Ihr kos­ten­lo­ses Por­tal für alles rund ums Bau­en, Woh­nen und Garten

Woh­nen dir­ket an einem See — In der Regi­on Ost­fries­land und Ems­land sind Was­ser­grund­stü­cke sehr beliebt.  bauwole.de – Ihr kos­ten­lo­ses...

News

Schnel­ler, grü­ner, fai­rer: Die gro­ße Bau­ge­setz-Reform bringt Veränderung

Leich­ter Bau­en auf eige­nem Grund und Boden: Ver­drän­gungs­schutz, grü­ne­re Städ­te und Dörfer Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 4. Sep­tem­ber 2024 eine...

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Fehn-Kamin Mey­er­hoff: Ihr neu­es Kamin­stu­dio in Ost­rhau­der­fehn für hoch­wer­ti­ge Kaminlösungen

Fehn-Kamin Mey­er­hoff eröff­net neu­es Kamin­stu­dio in Ostrhauderfehn  Seit August 2024 berei­chert Fehn-Kamin Mey­er­hoff die Gemein­de Ost­rhau­der­fehn mit einem neu­en Kamin­stu­dio,...

Service

Ach­tung! Betrü­ge­ri­sche Hand­wer­ker unter­wegs – So schüt­zen Sie sich vor Dieb­stahl und Trickserei

Vor­sicht! Fal­sche Hand­wer­ker auf Betrugs­tour – So schüt­zen Sie sich! Mon­tag­mit­tag, 11.30 Uhr – Sie genie­ßen gera­de Ihren Kaf­fee, als es...

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BauWoLe.de: Ihr Weg zu den TOP Hand­wer­kern in Ost­fries­land und dem Emsland

BauWoLe.de: Ihr Hand­wer­ker­por­tal für Ost­fries­land und das Emsland In Ost­fries­land und dem Ems­land gibt es eine Viel­zahl von talen­tier­ten Hand­wer­kern,...

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Ost­fries­land / Ems­land: Not­fall­num­mern von Handwerksbetrieben

Hand­wer­ker in Ost­fries­land und Ems­land: Not­fall­num­mern und Exper­ten­su­che auf BauWoLe.de Ost­fries­land und das Ems­land sind Regio­nen, die nicht nur für...

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Der neue Wohn­trend: Maß­ge­fer­tig­te Möbel von nobi­lia für alle Räu­me im ein­heit­li­chen Look

Neue Wohn­trends bei Bauwole.de: Maß­ge­schnei­der­te Möbel für Ihr gesam­tes Zuhau­se – Im Fokus: nobilia bau­en — woh­nen — leben. Von...

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Exo­ti­sche Cous­cous-Bowl mit Gar­ne­len und Mandarinen

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Pikan­te Bis­marck-Bowl mit Gemü­se und Basilikum-Dressing

Rezept: Bis­marck-Bowl mit Gemü­se und Basilikum Zuta­ten für 2 Personen: 250g meh­lig­ko­chen­de Kartoffeln 65ml Milch ½ EL Butter Salz, Pfef­fer,...

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Rezept: Bär­lauch-Bowl mit Emder Bärlauchmatjes Zuta­ten für 2 Personen: 125g Bas­ma­ti­reis 1 klei­nes Päck­chen jun­ge, ver­zehr­fer­ti­ge Spinatblätter ½ Gur­ke 1...

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Rhe­de / Ems­land: Küchen-Fach­ver­käu­fer (w/m/d) gesucht

Stel­len­an­zei­ge: Küchen-Fach­ver­käu­fer (w/m/d) gesucht Ihre Auf­ga­ben und Anforderungen Für unse­ren Stand­ort in Rhe­de im EDZ suchen wir einen erfah­re­nen Küchen-Fach­ver­käu­fer...

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Flie­sen Ems­land: Ihre Top-Adres­se für hoch­wer­ti­ge und güns­ti­ge Fliesen

Ent­de­cken Sie bei Flie­sen Bor­chers im Ems­land eine gro­ße Aus­wahl an hoch­wer­ti­gen und güns­ti­gen Flie­sen. Erfah­ren Sie alles über die...

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Flie­sen Ems­land: Hoch­wer­ti­ge und güns­ti­ge Flie­sen bei Flie­sen Bor­chers Finden

Flie­sen Ems­land: Hoch­wer­ti­ge und güns­ti­ge Flie­sen bei Flie­sen Borchers Ent­de­cken Sie bei Flie­sen Bor­chers im Ems­land eine brei­te Aus­wahl an...

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Güns­ti­ge Küchen im Ems­land kau­fen: Qua­li­tät und Ser­vice im Fokus

Wo kann ich güns­tig Küchen im Ems­land kaufen? Die Suche nach einer neu­en Küche kann eine Her­aus­for­de­rung sein, beson­ders wenn...

News

Die unsicht­ba­ren Hel­den der Ems: Die Rol­le der Lot­sen in der Schifffahrt

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO — Car­ni­val Jubi­lee — Ems­über­füh­rung am 30.10.2023 Die Rol­le der Lot­sen auf der Ems Bevor ein Lot­se...

Lokal

Mei­len­stein auf der Ems: Die erfolg­rei­che Fahrt der Sil­ver Ray

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO — Klos­ter­stra­ße an der EMS / gegen­über Mid­dels­ten­bor­gum Auf­nah­me­da­tum 21.04.2024 — 5:24 Uhr   Erfolg­rei­che Ems­fahrt: Die...

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Senio­ren­dis­co in Leer: Ein­sam­keit ade! Gemein­sam tan­zen und neue Freun­de finden

Laut der Bericht­erstat­tung des NDR bie­tet die Senio­ren­dis­co in Leer nicht nur Tanz und Musik, son­dern auch eine ein­la­den­de Atmo­sphä­re...

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POL-LER: Poli­zei­be­richt vom 20.04.2024 — Trun­ken­heit im Ver­kehr und Unfäl­le unter Alko­hol- und Drogeneinfluss

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Küs­ten­schutz in Zei­ten des Kli­ma­wan­dels: UMWELTMINISTER MEYER UND NLWKN stel­len Plä­ne vor

Hohe Anfor­de­run­gen an den Küs­ten­schutz durch tur­bu­len­te Sturm­flut­sai­son und Klimakrise UMWELTMINISTER MEYER UND NLWKN STELLEN ZAHLEN UND SCHWERPUNKTE DER KÜSTENSCHUTZPLANUNGEN...

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Rad­weg­aus­bau zwi­schen Ihr­ho­ve und Esklum: Aktu­el­le Sper­rung und Ausblick

Sper­rung des Rad­wegs zwi­schen Ihr­ho­ve und Esklum für Ausbauarbeiten Die Bau­ar­bei­ten für den Aus­bau des Rad­we­ges ent­lang der Bahn­stre­cke zwi­schen...

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