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DigitalPakt Schule
DigitalPakt Schule
Seit 04.05.2020 ist in den städtischen Grundschulen der Präsenzunterricht für die vierten Klassen wieder gestartet. Die Beschulung erfolgt dabei zunächst nur in halben Klassen um die erforderlichen Mindestabstände einzuhalten. Die jeweils andere Hälfte einer Klasse befindet sich weiterhin tage- oder wochenweise im HomeSchooling.
Die Voraussetzungen für das HomeSchooling sind dabei noch uneinheitlich. Im Sommer letzten Jahres wurde der vom Bund initiierte DigitalPakt Schule verabschiedet. Mit dem vom Bund und Land finanzierten Förderprogramm soll die digitale Ausstattung verbessert werden. Aus diesem Förderprogramm kann die Stadt Leer für ihre 7 Grundschulen insgesamt 479.500 € beanspruchen.
Im Wesentlichen werden durch den DigitalPakt Schule drei Bereiche gefördert:
- Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte)
- Anschaffung mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks und Zubehör)
- Netzwerkausstattung sowohl per Kabel als auch per WLAN nach vorgegebenen Standards
In allen Fällen müssen unterschiedliche Förderbedingungen erfüllt werden.
Am niedrigsten sind die Hürden bei der Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule. In diesem Bereich wurden bereits Anträge für die Hoheellernschule, Ludgerischule, Eichenwallschule und die Schule Bingum gestellt und bewilligt. Teilweise wurden die Beschaffungen bereits vorgenommen. Ein anderer Teil befindet sich derzeit in der Ausschreibung.
Größere Hürden sind allerdings bei der Beantragung der Mittel für die Anschaffung mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks und Zubehör) zu überwinden. Die Anschaffung dieser Geräte wird nur gefördert, wenn eine Netzwerkausstattung sowohl per Kabel als auch per WLAN nach bestimmten Standards errichtet wurde. Diese Regelung für den Einsatz der mobilen Geräte ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sind die geforderten Standards sehr hoch – aus städtischer Sicht für den Grundschuleinsatz zu hoch. In der Folge müssen erhebliche Investitionen für den Netzwerkausbau in den Schulen getätigt werden. Der Netzwerkausbau wird zwar ebenfalls aus dem DigitalPakt Schule gefördert, allerdings übersteigen die Kosten die dafür zur Verfügung stehenden Mittel um ein Mehrfaches. Da es der Stadt allein bisher nicht gelungen ist, trotz mehrfacher Versuche, eine Lockerung der Standards zu erreichen, wird aktuell versucht, über den Nds. Städtetag –wo die Problematik bekannt ist- eine Lösung zu erzielen.
Zwischenzeit waren die Förderrichtlinien vom Land im Hinblick auf die Corona-Epidemie gelockert worden, wonach mobile Endgeräte auch ohne Erfüllung der Netzwerkstandards beschafft werden konnten. Die Stadt hat daraufhin sofort entsprechende Anträge eingereicht. Leider wurden die Bedingungen dann im Zuge des Antragsverfahrens nachgeschärft. Es werden nur einzelne Geräte für eine Notfallausleihe in Härtefällen für das HomeSchooling in Zeiten von Corona gefördert und keine Klassensätze. Darüber hinaus müssen doch die Netzwerksstandards –wenn auch nachträglich bis zum 31.12.2021- fertiggestellt sein. Dies ist zwar ein zeitlicher Aufschub, der überzogene finanzielle Aufwand wird dadurch aber nicht abgemildert. Eine kurzfristige Anschaffung von mobilen Endgeräten ist deshalb leider nicht möglich, da die Stadt Leer den nachträglichen, überzogenen Netzausbau nicht finanzieren kann.
Die Stadt Leer würde sich hier sehr wünschen, dass das Land von den übertriebenen Anforderungen an den Netzausbau abrückt und so eine schnelle Verbesserung der digitalen Voraussetzungen für das HomeSchooling ermöglicht.
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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