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Die “Welt des Tanzens” endlich wieder schnellstmöglich öffnen
Die “Welt des Tanzens” endlich wieder schnellstmöglich öffnen, fordert Hardy Hermann, Präsident des BDT e.V.
Immer mehr EntscheidungsträgerInnen des gesamten Tanzes in Deutschland melden sich zu Wort und fordern von der Politik eine klare Ansage und Entscheidung, wann und unter welchen Bedingungen die Arbeit wieder aufgenommen werden kann. Heute erreicht uns ein Schreiben von Hardy Hermann, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Tanzlehrer BDT e.V. und Dietmar Buermann, Präsident der Deutschen Tanzschulinhabervereinigung DTIV e.V., die wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nicht vorenthalten möchten.
“Deutschlands Tanzlehrenden und Tanzschulinhaber/innen sind äußerst besorgt. Und das aus berechtigten Gründen, denn sie befürchten vergessen zu werden. Warum?
Weil sich ihr Tätigkeitsfeld in keine Branche so einfach einordnen lässt. Die zugehörigen Institutionen sind ein Mix aus Bildungseinrichtung, Kulturstätte, Gastronomie, Eventveranstalter, sozialer Einrichtung, Sportstätte, Fitnessstudio und Einrichtung des Gesundheitswesens. Es gibt keine Lobby und keine eindeutig zuständigen Verbände. Sicherlich gibt es Organisationen und Institutionen, die in irgendeiner Weise mit “Tanz” in Verbindung gebracht werden – aber diese sprechen nicht mit einer Stimme. Die Branche “Tanz” ist vielseitig, unübersichtlich und leider auch von Konkurrenzkampf geprägt. Der letzte Punkt ist der Grund, warum sich Politik und Medien ungern mit dieser Sache beschäftigen wollen. Zusätzlich sind die Tanzlehrenden teilweise selbstständig, freiberuflich, angestellt, in Ausbildung oder für Vereine oder die VHS tätig. Von Soloselbständigen bis hin zu Unternehmen mit zahlreichen Angestellten ist alles am Markt vertreten. Die Ausbildungen sind in Deutschland nicht einheitlich, sondern vielfältig. Es geht hierbei also auch um Ausbildungen, Fortbildungen, Prüfungen, Wettbewerbe, Turniere, Einzeltraining, Gruppentraining, Privatunterricht, Kurse, Clubs, Workshops, Festivals, Shows, Bühnenprogramme, uvm. – Teilweise öffentlich, nicht öffentlich, privat, online, per Video oder Livestream… Wer ist also zuständig, wenn Regierung und Politik hoffentlich bald beschließen, nach dem Lockdown diese Branche wieder zu öffnen? Ist die Staatsministerin für Kultur & Bildung zuständig? Oder regelt das Kultusministerium dies für jedes Bundesland selber? Oder das lokale Ordungsamt? Gesundheitsamt? Wen fragen die Verantwortlichen um Lösungen für unsere Branche zu finden? Reicht es aus, ein Hygienekonzept vorzulegen?
Wann und unter welchen Bedingungen kann zumindest möglichst früh ein Minimalbetrieb (z.B. Privatunterricht, kleine Gruppen) wieder aufgenommen werden? Wie bekommen die nur teilweise in Verbänden organisierten Tanzlehrenden und Tanzschulinhaber/innen diese Informationen?
Die Menschen der “Tanz-Branche” leiden unter vielen Ängsten: Der Angst, krank zu werden. Jemanden anzustecken oder gar zu verlieren. Sie sorgen sich um ihre Existenzen. Finanziell auszubluten, Arbeitsplätze zu verlieren. Kunden und Tänzer/innen nicht halten zu können. Perspektiven und klare Aussagen würden Hoffnung machen. Aber genau hier liegt das Problem: Da niemand einheitlich für die gesamte Branche spricht, droht quasi aus “Mangel an Klarheit und Relevanz” diese Branche mit den Großveranstaltern und der Reisebranche zusammen erst ganz zum Schluß wieder Ruhe zu finden. Das ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten fatal, denn Tanz ist für viele Menschen wie ein Lebenselixier – Tanzen beeinflusst Körper, Geist und Seele äußerst positiv. Tänzer und Tänzerinnen und Wissenschaftlicher bestätigen das.
Hier ist also eine verantwortungsbewusste Vorgehensweise wünschenswert, die nicht nur einen Verband oder eine Organisation befragt, sondern alle berücksichtigt. Und dies darf nicht zu zeitlichen Verzögerungen beim “re-start” der Branche führen. Denn Eines ist völlig klar: Lange können Tanzlehrende und Tanzschulen weder finanziell, noch emotional den Lockdown aushalten. Es ist daher jetzt dringend notwendig, die “Welt des Tanzens” im Dialog mit den zuständigen Organisationen, unter Berücksichtigung von Hygienekonzepten, wieder schnellstmöglich zu öffnen.”
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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