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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
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Wir starten wieder durch!
der Corona-Virus sorgt weiterhin überall für Einschränkungen.
Wir möchten Sie gern über unser Angebot zur bestmöglichen Unterstützung in dieser Ausnahmesituation informieren:
Das Wichtigste!
Bei allen Kontakten und Dienstleistungen sorgen wir für die strenge Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiter.
Die Beratung und der Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen ist ab dem 20.04.2020 einschließlich Probefahrten wieder in gewohntem Umfang möglich. Unsere Verkaufsabteilung ist persönlich, telefonisch und per E‑Mail für sie erreichbar.
Infos zum Thema & Kontaktdaten finden Sie hier:
➡️ https://www.hiro-online.de/…/einschrankungen-durch-corona‑v…
Bleiben Sie gesund!
Ihr HIRO Team
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Segway Navimow X3 Serie: Der Ultimative Rasenmäher-Roboter für Großflächige Gärten und Komplexe Grundstücke
Segway Navimow X3 Serie: Die Zukunft des präzisen und effizienten Rasenmähens
Für Gartenbesitzer, die große Rasenflächen in perfektem Zustand halten möchten, setzt die Segway Navimow X3 Serie neue Maßstäbe in puncto Effizienz und Präzision. Diese innovative Rasenmäher-Roboter-Serie bringt modernste Technologien und ein durchdachtes Design zusammen, um selbst die anspruchsvollsten Rasenpflegeaufgaben zu meistern. Besonders im Weser-Ems-Gebiet können Sie von der Expertise eines lokalen Fachhändlers wie Helmut Wübben von Maeh-roboter.com profitieren.
Optimale Effizienz für große Rasenflächen
Die Segway Navimow X3 Serie ist für Rasenflächen von 1.500 bis 10.000 Quadratmetern ausgelegt und stellt damit eine ausgezeichnete Wahl für große Gärten dar. Dank der ultraschnellen Ladefunktion erreicht der X3 eine doppelt so hohe Effizienz wie der Branchendurchschnitt. Das bedeutet für Sie weniger Ladezeiten und mehr Zeit für das Mähen. Die neuesten Messer-Upgrades und die erhöhte Mähgeschwindigkeit sorgen für eine außergewöhnliche Leistung und ein makelloses Rasenbild.
Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Garten mit einer Fläche von 5.000 Quadratmetern. Mit der Segway Navimow X3 Serie können Sie diesen Garten effizient und präzise pflegen, ohne sich Gedanken über häufiges Nachladen machen zu müssen. Der Rasen wird gleichmäßig gemäht und sieht stets top aus.
Innovative 2‑in-1-Lösung: Mähen und Trimmen in einem
Ein herausragendes Merkmal der Segway Navimow X3 Serie ist ihre 2‑in-1-Funktionalität. Dieser Rasenmäher-Roboter integriert eine Trimmfunktion, die selbst die schwierigsten Rasenkanten präzise bearbeitet. Der Erweiterungsschacht ermöglicht freihändiges Kantentrimmen und spart Ihnen so viel Zeit und Mühe. Manuelle Nachbesserungen gehören der Vergangenheit an, da die X3 Serie alle Aspekte der Rasenpflege automatisch übernimmt.
Beispiel: Angenommen, Sie haben einen Garten mit vielen Rasenkanten und Beeten. Der X3 meistert diese Herausforderung, indem er nahtlos vom Mähen zum Trimmen wechselt, ohne dass Sie selbst eingreifen müssen.
Komplexe Grundstücke mühelos meistern
Die Segway Navimow X3 Serie ist für komplexe und schwierige Grundstücke bestens gerüstet. Ausgestattet mit der fortschrittlichen EFLS 3.0 Technologie, die Verbesserungen in der RTK-Abdeckung, VSLAM (Visual Simultaneous Localization and Mapping) und VIO (Visual Inertial Odometry) bietet, gewährleistet der X3 außergewöhnliche Präzision und Stabilität. Selbst in anspruchsvollen Signalumgebungen, wie engen Kanälen oder unter Bäumen, bleibt die Leistung konstant zuverlässig.
Beispiel: Wenn Ihr Garten viele Hindernisse wie Bäume, Sträucher oder enge Wege aufweist, wird der X3 diese problemlos umgehen und stets präzise arbeiten.
Unübertroffene Präzision durch RTK-System und 300-Grad-Sicht
Das revolutionäre RTK-System der Navimow X3 Serie erhöht die Satellitenbeobachtungskapazität um 40 % und verbessert die RTK-Leistung und ‑Genauigkeit erheblich. In Kombination mit der 300-Grad-Weitwinkelunterstützung bietet diese Serie ein Maß an Präzision, das für ein perfektes Mähergebnis sorgt.
Beispiel: Bei einem Garten mit komplexen Formen und vielen Ecken garantiert der X3 eine exakte Pflege und ein einheitliches Ergebnis, auch in schwer einsehbaren Bereichen.
Intelligente Hindernisvermeidung mit VisionFence 2.0
Die VisionFence 2.0‑Technologie ermöglicht eine effiziente KI-gestützte Hindernisvermeidung durch ein umfassendes 300-Grad-Sichtfeld. Dadurch navigiert der X3 sicher um Hindernisse herum und sorgt für einen reibungslosen Mähbetrieb.
Beispiel: Auch wenn sich im Garten Spielzeuge, Gartenmöbel oder andere Objekte befinden, kann der X3 diese problemlos umgehen, ohne stehen zu bleiben oder den Rasen zu beschädigen.
Überwindung steiler Hänge und einfache Bedienung
Das fortschrittliche Design der Navimow X3 Serie bewältigt mühelos Steigungen von bis zu 50 %. Die einfache Bedienung und schnelle Installation werden durch die AI Assist Mapping Technologie unterstützt, die eine automatische Navigation und Kartierung des Arbeitsbereichs ermöglicht. Virtuelle Begrenzungen und Sperrzonen können schnell und einfach festgelegt werden.
Beispiel: Für einen Garten mit verschiedenen Hanglagen oder unebenen Flächen ist der X3 ideal geeignet, da er diese Herausforderungen mit Leichtigkeit meistert.
Innovativer Diebstahlschutz und Echtzeit-Verwaltung
Die Segway Navimow X3 Serie bietet erweiterten Diebstahlschutz durch GPS-Tracking und ein zusätzliches Fach für einen Item-Tracker. Echtzeit-Updates zum Betriebsstatus werden über einen integrierten Bildschirm bereitgestellt, der eine nahtlose Benutzerinteraktion ermöglicht und sicherstellt, dass Ihr Rasenmäher-Roboter stets in bestem Zustand ist.
Beispiel: Wenn Sie den X3 in einem großen Garten mit unterschiedlichen Sicherheitsbedürfnissen einsetzen, sorgt der fortschrittliche Diebstahlschutz dafür, dass Ihr Gerät stets sicher ist.
Ihr kompetenter bauwole.de Ansprechpartner: Helmut Wübben von Maeh-roboter.com
Wenn Sie im Weser-Ems-Gebiet leben und auf der Suche nach einem Experten für Mähroboter sind, dann ist Helmut Wübben von Maeh-roboter.com Ihr idealer Ansprechpartner. Mit seiner langjährigen Erfahrung und umfassenden Kenntnissen über Mähroboter steht er Ihnen bei der Auswahl, Einstellung, Wartung und dem Service von Mährobotern zur Seite.
Kontaktdaten:
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- Helmut Wübben
- Im Tannensand 25a
- 26907 Walchum
- Tel: 04963 9056963
- Whatsapp/Mobil: 0176 24 64 12 15
- Web: www.maeh-roboter.com
- E‑Mail: info@maeh-roboter.com
Verlassen Sie sich auf seine Expertise und genießen Sie einen perfekt gepflegten Rasen, ohne den Stress der manuellen Rasenpflege. Der Segway Navimow X3 macht es möglich – für einen Rasen, der immer in Bestform ist.
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