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StVO-Novel­le 2020 — Ände­run­gen und neue Verkehrsschilder

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Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag

Bun­des­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er hat die Novel­le der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) und ande­rer Rege­lun­gen vorgelegt.

Die Novel­le ent­hält u. a. fol­gen­de Ände­run­gen und neue Buß­gel­der, die schnellst­mög­lich in Kraft tre­ten sollen:

Buß­gel­der für mehr Ver­kehrs­si­cher­heit: Halt­ver­bot auf Schutz­strei­fen, uner­laub­te Nut­zung einer Ret­tungs­gas­se und wei­te­re Maßnahmen

Mit der StVO-Novel­le sol­len auch neue bzw. erhöh­te Geld­bu­ßen einhergehen.

Erhö­hung der Geld­bu­ßen für das Par­ken, auf Geh- und Rad­we­gen sowie das Hal­ten auf Schutz­strei­fen und in zwei­ter Reihe.

  • Das BMVI plant höhe­re, wirk­sa­me Geld­bu­ßen für das nun­mehr uner­laub­te Hal­ten auf Schutz­strei­fen und in zwei­ter Rei­he sowie für das ver­bots­wid­ri­ge Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen. Für die­se Ver­kehrs­ver­stö­ße wer­den künf­tig die Geld­bu­ßen von der­zeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhö­hung soll noch 2019 in den Buß­geld­ka­ta­log auf­ge­nom­men werden.
    Bei schwe­re­ren Ver­stö­ßen, zum Bei­spiel mit Behin­de­rung, Gefähr­dung oder Sach­be­schä­di­gung, ist dar­über hin­aus künf­tig der Ein­trag eines Punk­tes in das Fahr­eig­nungs­re­gis­ter vor­ge­se­hen: wenn durch das ver­bots­wid­ri­ge Hal­ten in zwei­ter Rei­he und auf Fahr­rad­schutz­strei­fen oder Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer behin­dert oder gefähr­det wer­den, eine Sach­be­schä­di­gung erfolgt ist oder das Fahr­zeug auf dem Geh- oder Rad­weg län­ger als eine Stun­de parkt. Die Ein­stu­fung des Ver­sto­ßes erfolgt durch die zustän­di­gen Behör­den vor Ort.

Ret­tungs­gas­se

  • Künf­tig kann das uner­laub­te Nut­zen einer Ret­tungs­gas­se genau­so ver­folgt und geahn­det wer­den wie das Nicht­bil­den einer Ret­tungs­gas­se. Es dro­hen Buß­gel­der zwi­schen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahr­ver­bot. Zudem droht in Zukunft für die­se Ver­stö­ße die Ein­tra­gung von zwei Punk­ten im Fahreignungsregister.
  • Neu ist auch das Fahr­ver­bot für einen ein­fa­chen Ver­stoß des Nicht­bil­dens einer Rettungsgasse.

Bus­son­der­fahr­strei­fen, Car­sha­ring und elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge: Maß­nah­men für sau­be­re Mobilität

Frei­ga­be von Bussonderfahrstreifen

  • Grund­sätz­lich gilt: Bus­son­der­fahr­strei­fen sind Omni­bus­sen des Lini­en­ver­kehrs vor­be­hal­ten. Die Nut­zung durch ande­re Fahr­zeu­ge wie z. B. Taxen oder Fahr­rä­der ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein ent­spre­chen­des Zusatz­zei­chen ange­zeigt wird. Die Ent­schei­dung dar­über liegt bei den zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den. Nun schafft das BMVI eine wei­te­re Frei­ga­be­mög­lich­keit für mehr­fach­be­setz­te Per­so­nen­kraft­wa­gen. Durch ein ent­spre­chen­des Zusatz­zei­chen kann der Bus­son­der­fahr­strei­fen für Pkw und Kraft­rä­der mit Bei­wa­gen, die mit min­des­tens 3 Per­so­nen besetzt sind, frei­ge­ge­ben wer­den. Ziel ist es, den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr wei­ter zu reduzieren.

Sinn­bild mehr­fach­be­setz­te Personenkraftwagen:

Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen

Quel­le: BMVI

Elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge kön­nen durch die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den bereits seit 2015 durch Zusatz­zei­chen auf Bus­son­der­fahr­strei­fen zuge­las­sen werden.

Car­sha­ring

  • Wir schaf­fen Vor­tei­le für Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge, um die­se Form der Mobi­li­tät beson­ders zu för­dern. Die geplan­ten Ände­run­gen der StVO beru­hen auf dem Car­sha­ring-Gesetz, das die Vor­aus­set­zun­gen für die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den schafft, um Park­plät­ze zukünf­tig rechts­si­cher für das Car­sha­ring aus­zu­wei­sen. Ein­ge­führt wer­den u. a. ein neu­es Sinn­bild, das als Grund­la­ge für Zusatz­zei­chen Car­sha­ring-Fahr­zeu­gen bevor­rech­tig­tes Par­ken ermög­licht, und ein Aus­weis zur Kenn­zeich­nung der Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge, den Car­sha­ring-Nut­zer hier­für gut sicht­bar hin­ter die Wind­schutz­schei­be legen.

Sinn­bild Carsharing:

Sinnbild Carsharing

Quel­le: BMVI

Sinn­bild Pla­ket­te des Aus­wei­ses zur Kenn­zeich­nung von Carsharing-Fahrzeugen:

Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen

Quel­le: BMVI

Park­flä­chen für elek­trisch betrie­be­ne Fahrzeuge

  • Es wird klar­ge­stellt, dass die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den Park­flä­chen für elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge künf­tig mit­tels Sinn­bild und/oder Mar­kie­rung auf der Fahr­bahn her­vor­he­ben können.

Grün­pfeil, Fahr­rad­zo­nen, Schritt­ge­schwin­dig­keit für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t und wei­te­re Maß­nah­men: Stär­kung des Radverkehrs

Min­dest­über­hol­ab­stand für Kfz

  • Es wird ein Min­dest­über­hol­ab­stand von 1,5 m inner­orts und von 2 m außer­orts für das Über­ho­len von zu Fuß Gehen­den, Rad­fah­ren­den und Elek­tro­kleinst­fahr­zeug­füh­ren­den durch Kraft­fahr­zeu­ge fest­ge­schrie­ben. Bis­her schreibt die StVO ledig­lich einen „aus­rei­chen­den Sei­ten­ab­stand“ vor.

Schritt­ge­schwin­dig­keit für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t

  • Für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t soll aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit inner­orts Schritt­ge­schwin­dig­keit (7 bis 11 km/h) vor­ge­schrie­ben wer­den. Ver­stö­ße kön­nen künf­tig mit einem Buß­geld in Höhe von 70 Euro sank­tio­niert wer­den. Zudem wird ein Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter eingetragen.

Grün­pfeil aus­schließ­lich für Radfahrer

  • Mit der StVO-Novel­le wird die bestehen­de Grün­pfeil­re­ge­lung auch auf Rad­fah­rer aus­ge­dehnt, die aus einem Rad­fahr­strei­fen oder bau­lich ange­leg­ten Rad­weg her­aus rechts abbie­gen wol­len. Außer­dem wird ein geson­der­ter Grün­pfeil, der allein für Rad­fah­rer gilt, eingeführt.

Ver­kehrs­zei­chen Grün­pfeil für Radfahrer:

Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer

Quel­le: BMVI

Gene­rel­les Halt­ver­bot auf Schutzstreifen

  • Schutz­strei­fen für den Rad­ver­kehr tren­nen den Rad- und den Auto­ver­kehr mit einer gestri­chel­ten wei­ßen Linie (Zei­chen 340 der StVO). Autos dür­fen dort zwar nicht par­ken, aber bis­lang noch bis zu drei Minu­ten hal­ten. Dies führt viel­fach dazu, dass die Rad­fah­ren­den Schutz­strei­fen nicht durch­gän­gig nut­zen kön­nen, weil ihnen hal­ten­de Autos den Weg ver­sper­ren. Des­halb wol­len wir dort ein gene­rel­les Halt­ver­bot einführen.

Ein­rich­tung von Fahrradzonen

  • Ana­log zu den Tem­po 30-Zonen sol­len in Zukunft auch Fahr­rad­zo­nen ange­ord­net wer­den kön­nen. Die Rege­lung soll sich an den Regeln für Fahr­rad­stra­ßen ori­en­tie­ren: Für den Fahr­ver­kehr gilt eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/h. Der Rad­ver­kehr darf weder gefähr­det noch behin­dert wer­den. Auch Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge sol­len hier künf­tig fah­ren dürfen.

Ver­kehrs­zei­chen Beginn einer Fahrradzone:

Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone

Quel­le: BMVI

Klar­stel­lung zum Neben­ein­an­der­fah­ren von Radfahrenden

  • Das Neben­ein­an­der­fah­ren von Rad­fah­ren­den ist aus­drück­lich erlaubt, wenn der Ver­kehr dadurch nicht behin­dert wird. Die bis­he­ri­ge For­mu­lie­rung in der StVO stellt das Hin­ter­ein­an­der­fah­ren in den Vor­der­grund und kann daher miss­ver­stan­den werden.

Aus­wei­tung des Park­ver­bots vor Kreu­zun­gen und Einmündungsbereichen

  • Das Par­ken vor Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnitt­punk­ten der Fahr­bahn­kan­ten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eck­aus­run­dung ver­bo­ten wer­den, wenn ein stra­ßen­be­glei­ten­der­bau­li­cher Rad­weg vor­han­den ist, der als benut­zungs­pflich­tig oder mit Rad­sinn­bild­ge­kenn­zeich­net ist. Hier­durch soll die Sicht zwi­schen Stra­ße und Rad­weg ver­bes­sert und dadurch die Sicher­heit von Rad­fah­ren­den erhöht werden.

Ver­ein­fa­chung für Lastenfahrräder

  • Um spe­zi­ell für Las­ten­fahr­rä­der Park­flä­chen und Lade­zo­nen vor­hal­ten zu kön­nen, füh­ren wir ein spe­zi­el­les Sinn­bild „Las­ten­fahr­rad“ ein, das die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den nut­zen können:

Sinn­bild Lastenfahrrad:

Sinnbild Lastenfahrrad

Quel­le: BMVI

Von der neu geschaf­fe­nen Rege­lung zum Abstel­len von Fahr­rä­dern außer­halb von Fahr­bah­nen und Sei­ten­strei­fen wer­den Las­ten­fahr­rä­der und Räder mit Anhän­ger ausgenommen.

Ver­kehrs­zei­chen Radschnellwege

  • Das Ver­kehrs­zei­chen „Rad­schnell­weg“ soll in die StVO auf­ge­nom­men wer­den, um die Kenn­zeich­nung von Rad­schnell­we­gen auch unab­hän­gig von der Fahr­bahn­be­schaf­fen­heit wie z. B. auf san­di­gem Unter­grund mög­lich zu machen.

Ver­kehrs­zei­chen Radschnellweg:

Verkehrszeichen Radschnellweg

Quel­le: BMVI

Über­hol­ver­bot von Radfahrenden

  • Mit der Ein­füh­rung eines neu­en Ver­kehrs­zei­chens sol­len die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den in Zukunft ein Über­hol­ver­bot von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen (u. a. Fahr­rä­dern) für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge z. B. an Eng­stel­len anord­nen können.

Ver­kehrs­zei­chen Ver­bot des Über­ho­lens von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge und Kraft­rä­der mit Beiwagen:

Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Quel­le: BMVI

Erwei­te­rung der Erprobungsklausel

  • Die bestehen­de Klau­sel für zeit­lich und ört­lich begrenz­te Anord­nun­gen zur Erpro­bung ver­kehrs­re­geln­der oder sichern­der Maß­nah­men soll künf­tig unab­hän­gig von einer qua­li­fi­zier­ten Gefah­ren­la­ge Modell­ver­su­che ermög­li­chen, um den Hand­lungs­spiel­raum der zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den zu erwei­tern. Sol­che Modell­ver­su­che sol­len im Ein­ver­neh­men mit den Kom­mu­nen ange­ord­net wer­den. Damit wird auch die Mit­be­stim­mung der Kom­mu­nen gestärkt. Eine wei­ter­ge­hen­de Öff­nung des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts für Ver­kehrs­ver­su­che bedarf einer Ände­rung auf Geset­zes­ebe­ne, die in einem wei­te­ren Schritt im nächs­ten Jahr ange­gan­gen wer­den soll.

Ver­mehr­te Öff­nung von Ein­bahn­stra­ßen für Rad­fah­ren­de in Gegenrichtung

  • Durch die Ände­rung der All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO sol­len die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den ver­stärkt zur Prü­fung der Öff­nungs­mög­lich­keit von Ein­bahn­stra­ßen in Gegen­rich­tung für Rad­fah­ren­de ver­an­lasst und die Zahl der in Gegen­rich­tung frei­ge­ge­be­nen Ein­bahn­stra­ßen dadurch ver­grö­ßert werden.

Zeit­plan:

  • Die Ver­ord­nung soll schnellst­mög­lich in Kraft treten.
  • Nach der Län­der- und Ver­bän­de­an­hö­rung wur­de die Ände­rungs­ver­ord­nung am 06.11.2019 vom Bun­des­ka­bi­nett zur Kennt­nis genom­men und anschlie­ßend dem Bun­des­rat zugeleitet.
  • Die Län­der müs­sen im Bun­des­rat der Ände­rungs­ver­ord­nung zustimmen.
  • In einem zwei­ten Schritt pla­nen wir wei­te­re Ände­run­gen, unter ande­rem in der beglei­ten­den All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO.

Hin­weis: Alle hier abge­bil­de­ten Sinn­bil­der und Ver­kehrs­zei­chen wer­den neu in die StVO eingeführt.


Anzei­ge:

Läufst du noch oder fährst du schon?

Von der Anmel­dung bis zum bestan­de­nen Füh­rer­schein beglei­ten wir dich. Ohne wenn und aber — ziel­ori­en­tiert sind wir bei allen Fra­gen und Wün­schen immer für dich da.

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„Jung kauft Alt“: Neu­es För­der­pro­gramm erleich­tert Fami­li­en den Kauf von Bestandsimmobilien

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Jung kauft Alt: Neu­es För­der­pro­gramm unter­stützt Fami­li­en beim Kauf sanie­rungs­be­dürf­ti­ger Immobilien

Im Sep­tem­ber 2024 star­tet das neue För­der­pro­gramm “Jung kauft Alt”, das dar­auf abzielt, Fami­li­en mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern und klei­ne­ren bis mitt­le­ren Ein­kom­men beim Erwerb von sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Bestands­im­mo­bi­li­en zu unter­stüt­zen. Die­ses Pro­gramm bie­tet eine groß­ar­ti­ge Chan­ce für Fami­li­en, ihr eige­nes Heim zu erwer­ben und gleich­zei­tig zur Erhal­tung alter Bau­sub­stanz beizutragen.

Zins­ver­bil­lig­te Kre­di­te als Unterstützung

Die För­de­rung erfolgt über zins­ver­bil­lig­te Kre­di­te der KfW-Bank. Ins­ge­samt ste­hen für das Jahr 2024 350 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Die Kre­di­te sind deut­lich güns­ti­ger als die übli­chen Ange­bo­te auf dem frei­en Markt. Zum Pro­gramm­start beträgt der Zins­satz bei einer Kre­dit­lauf­zeit von 35 Jah­ren und einer zehn­jäh­ri­gen Zins­bin­dung nur 1,51 % effek­tiv. Das Pro­gramm bie­tet somit eine erheb­li­che finan­zi­el­le Ent­las­tung: Eine Fami­lie mit zwei Kin­dern kann durch die­se Maß­nah­me bis zu 18.000 Euro einsparen.

Kla­ra Gey­witz: “Res­sour­cen scho­nen und gleich­zei­tig Geld sparen”

Kla­ra Gey­witz, Bun­des­mi­nis­te­rin für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen, unter­streicht die Bedeu­tung des Pro­gramms: „Geld spa­ren und gleich­zei­tig Res­sour­cen scho­nen – das geht durch die Sanie­rung alter Häu­ser. Fami­li­en mit klei­ne­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men erhal­ten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chan­ce, sich ihren Traum vom Eigen­heim zu erfül­len und gleich­zei­tig von güns­ti­gen KfW-Kre­di­ten zu profitieren.”

För­der­fä­hi­ge Immo­bi­li­en und Anforderungen

Das För­der­pro­gramm rich­tet sich an Fami­li­en, die sanie­rungs­be­dürf­ti­ge Bestands­im­mo­bi­li­en mit Ener­gie­aus­wei­sen der Klas­sen F, G oder H erwer­ben möch­ten. Rund 45 % aller Wohn­ge­bäu­de in Deutsch­land fal­len in die­se Kate­go­rien. Geför­dert wird der Erwerb von selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum. Inner­halb von 54 Mona­ten nach För­der­zu­sa­ge muss die Immo­bi­lie auf min­des­tens die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se 70 EE saniert werden.

Zusätz­lich gel­ten bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen: Die Immo­bi­li­en müs­sen aus­schließ­lich zu Wohn­zwe­cken genutzt wer­den und dür­fen kei­ne Feri­en­woh­nun­gen oder ähn­li­che Objek­te sein. Zudem besteht die Ver­pflich­tung, die Immo­bi­lie min­des­tens fünf Jah­re lang selbst zu bewohnen.

För­der­de­tails im Überblick

  • Zins­ver­bil­lig­te KfW-Dar­le­hen: Kre­di­te mit Lauf­zei­ten von 7 bis 35 Jah­ren und Zins­bin­dun­gen von 10 bis 20 Jah­ren. Maxi­mal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
  • Ziel­grup­pe: Fami­li­en mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern und einem zu ver­steu­ern­den Haus­halts­ein­kom­men von maxi­mal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je wei­te­res Kind).
  • Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren För­der­mit­teln: Das Pro­gramm kann mit ande­ren För­der­pro­gram­men wie BEG-Mit­teln (Sanie­rungs­för­de­rung) kom­bi­niert werden.

Kei­ne För­de­rung für Vor­ei­gen­tü­mer und Baukindergeld-Bezieher

Per­so­nen, die bereits Wohn­ei­gen­tum besit­zen oder in der Ver­gan­gen­heit Bau­kin­der­geld erhal­ten haben, sind von der För­de­rung ausgeschlossen.

Das Pro­gramm „Jung kauft Alt“ bie­tet Fami­li­en nicht nur die Mög­lich­keit, erschwing­li­ches Eigen­tum zu erwer­ben, son­dern trägt gleich­zei­tig dazu bei, die Bau­sub­stanz in Deutsch­land zu erhal­ten und leer­ste­hen­de Alt­bau­ten wiederzubeleben.


 

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bauwole.de: Ihr kos­ten­lo­ses Por­tal für alles rund ums Bau­en, Woh­nen und Garten

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Woh­nen dir­ket an einem See — In der Regi­on Ost­fries­land und Ems­land sind Was­ser­grund­stü­cke sehr beliebt. 

bauwole.de – Ihr kos­ten­lo­ses Bau- und Wohn­por­tal vom LeserECHO-Verlag

Bau­en, Reno­vie­ren, Gar­ten­pro­jek­te oder die Ein­rich­tung Ihres Traum­hau­ses – die The­men rund ums Woh­nen sind viel­fäl­tig und manch­mal auch kom­pli­ziert. bauwole.de, das kos­ten­lo­se Por­tal des Lese­r­ECHO-Ver­lags, bie­tet Ihnen einen umfas­sen­den Rund­um-Ser­vice zu allen Fra­gen rund um Haus, Gar­ten und Woh­nen – und das ohne Abo­ge­büh­ren oder Bezahlschranken!

Was erwar­tet Sie auf bauwole.de?

  1. Tipps und Rat­schlä­ge für jedes Bau­pro­jekt
    Egal, ob Sie gera­de erst mit der Pla­nung eines Neu­baus begin­nen oder ein altes Haus reno­vie­ren möch­ten: Auf bauwole.de fin­den Sie wert­vol­le Tipps zu allen Pha­sen Ihres Pro­jekts. Von der Wahl der rich­ti­gen Mate­ria­li­en über bau­recht­li­che Fra­gen bis hin zu Gestal­tungs­ideen für Innen­räu­me und Gär­ten – hier gibt es fun­dier­te Infor­ma­tio­nen und prak­ti­sche Ratschläge.

  2. För­der­mög­lich­kei­ten und Finan­zie­rungs­tipps
    Ein wich­ti­ger Teil jedes Bau- oder Reno­vie­rungs­pro­jekts sind die Finan­zie­rung und mög­li­che För­de­run­gen. Bauwole.de stellt Ihnen alle aktu­el­len För­der­pro­gram­me vor, die Ihnen beim Haus­bau oder bei ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen hel­fen kön­nen. Wir zei­gen Ihnen, wie Sie von zins­ver­bil­lig­ten Kre­di­ten, För­der­gel­dern und Steu­er­vor­tei­len pro­fi­tie­ren können.

  3. Vor­stel­lung von Hand­werks­be­trie­ben und Dienst­leis­tun­gen
    Die Wahl des rich­ti­gen Hand­wer­kers ist ent­schei­dend für den Erfolg Ihres Bau­pro­jekts. Auf bauwole.de fin­den Sie Emp­feh­lun­gen und Vor­stel­lun­gen von seriö­sen Hand­werks­be­trie­ben, die in Ihrer Regi­on tätig sind. Ob es um Hei­zungs­in­stal­la­tio­nen, Dach­de­cker­ar­bei­ten oder den Innen­aus­bau geht – hier erhal­ten Sie Zugang zu erfah­re­nen Profis.

  4. Ser­vice­the­men rund ums Woh­nen und Leben
    Bauwole.de bie­tet nicht nur Infor­ma­tio­nen zum Haus­bau, son­dern auch zu The­men des täg­li­chen Lebens: von Ein­rich­tungs- und Gar­ten­ge­stal­tungs­ideen über nach­hal­ti­ges Woh­nen bis hin zu recht­li­chen The­men wie Miet­recht oder dem Kauf von Bestandsimmobilien.

  5. Inter­ak­ti­ve Online­re­dak­ti­on – Immer am Puls der Zeit
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Der neue Wohn­trend: Maß­ge­fer­tig­te Möbel von nobi­lia für alle Räu­me im ein­heit­li­chen Look

Neue Wohn­trends bei Bauwole.de: Maß­ge­schnei­der­te Möbel für Ihr gesam­tes Zuhau­se – Im Fokus: nobilia bau­en — woh­nen — leben. Von...

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Exo­ti­sche Cous­cous-Bowl mit Gar­ne­len und Mandarinen

Fruch­ti­ge Cous­cous-Bowl mit Gar­ne­len und Mandarine Für zwei Personen Zuta­ten: 100g Cous­cous 1 klei­nes Päck­chen jun­ge, ver­zehr­fer­ti­ge Spinatblätter 1 Man­da­ri­ne...

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Pikan­te Bis­marck-Bowl mit Gemü­se und Basilikum-Dressing

Rezept: Bis­marck-Bowl mit Gemü­se und Basilikum Zuta­ten für 2 Personen: 250g meh­lig­ko­chen­de Kartoffeln 65ml Milch ½ EL Butter Salz, Pfef­fer,...

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Aro­ma­ti­sche Bär­lauch-Bowl mit Mat­jes und fri­schem Gemüse

Rezept: Bär­lauch-Bowl mit Emder Bärlauchmatjes Zuta­ten für 2 Personen: 125g Bas­ma­ti­reis 1 klei­nes Päck­chen jun­ge, ver­zehr­fer­ti­ge Spinatblätter ½ Gur­ke 1...

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Rhe­de / Ems­land: Küchen-Fach­ver­käu­fer (w/m/d) gesucht

Stel­len­an­zei­ge: Küchen-Fach­ver­käu­fer (w/m/d) gesucht Ihre Auf­ga­ben und Anforderungen Für unse­ren Stand­ort in Rhe­de im EDZ suchen wir einen erfah­re­nen Küchen-Fach­ver­käu­fer...

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Flie­sen Ems­land: Ihre Top-Adres­se für hoch­wer­ti­ge und güns­ti­ge Fliesen

Ent­de­cken Sie bei Flie­sen Bor­chers im Ems­land eine gro­ße Aus­wahl an hoch­wer­ti­gen und güns­ti­gen Flie­sen. Erfah­ren Sie alles über die...

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Flie­sen Ems­land: Hoch­wer­ti­ge und güns­ti­ge Flie­sen bei Flie­sen Bor­chers Finden

Flie­sen Ems­land: Hoch­wer­ti­ge und güns­ti­ge Flie­sen bei Flie­sen Borchers Ent­de­cken Sie bei Flie­sen Bor­chers im Ems­land eine brei­te Aus­wahl an...

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Güns­ti­ge Küchen im Ems­land kau­fen: Qua­li­tät und Ser­vice im Fokus

Wo kann ich güns­tig Küchen im Ems­land kaufen? Die Suche nach einer neu­en Küche kann eine Her­aus­for­de­rung sein, beson­ders wenn...

News

Die unsicht­ba­ren Hel­den der Ems: Die Rol­le der Lot­sen in der Schifffahrt

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO — Car­ni­val Jubi­lee — Ems­über­füh­rung am 30.10.2023 Die Rol­le der Lot­sen auf der Ems Bevor ein Lot­se...

Lokal

Mei­len­stein auf der Ems: Die erfolg­rei­che Fahrt der Sil­ver Ray

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO — Klos­ter­stra­ße an der EMS / gegen­über Mid­dels­ten­bor­gum Auf­nah­me­da­tum 21.04.2024 — 5:24 Uhr   Erfolg­rei­che Ems­fahrt: Die...

Lokal

Senio­ren­dis­co in Leer: Ein­sam­keit ade! Gemein­sam tan­zen und neue Freun­de finden

Laut der Bericht­erstat­tung des NDR bie­tet die Senio­ren­dis­co in Leer nicht nur Tanz und Musik, son­dern auch eine ein­la­den­de Atmo­sphä­re...

Blaulicht

POL-LER: Poli­zei­be­richt vom 20.04.2024 — Trun­ken­heit im Ver­kehr und Unfäl­le unter Alko­hol- und Drogeneinfluss

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für Sams­tag, 20.04.2024     Trun­ken­heit im Ver­kehr durch E‑Scooter-Fahrer++Verkehrsunfall mit/durch Trunkenheit++Fahrradfahrer fährt in Personengruppe++Verkehrsunfall...

News

Küs­ten­schutz in Zei­ten des Kli­ma­wan­dels: UMWELTMINISTER MEYER UND NLWKN stel­len Plä­ne vor

Hohe Anfor­de­run­gen an den Küs­ten­schutz durch tur­bu­len­te Sturm­flut­sai­son und Klimakrise UMWELTMINISTER MEYER UND NLWKN STELLEN ZAHLEN UND SCHWERPUNKTE DER KÜSTENSCHUTZPLANUNGEN...

Lokal

Rad­weg­aus­bau zwi­schen Ihr­ho­ve und Esklum: Aktu­el­le Sper­rung und Ausblick

Sper­rung des Rad­wegs zwi­schen Ihr­ho­ve und Esklum für Ausbauarbeiten Die Bau­ar­bei­ten für den Aus­bau des Rad­we­ges ent­lang der Bahn­stre­cke zwi­schen...

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