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NABU ruft zur bundesweiten Vogelzählung auf
Foto: NABU/Sebastian Hennigs — Pressemitteilung NABU
Mitmach-Aktion wird zeigen, wie es um die Vogelbestände steht
Wer fliegt und piept in Gärten und Parks? Das soll die 15. „Stunde der Gartenvögel“ zeigen, Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmach-Aktion. Der NABU Niedersachsen ruft gemeinsam mit der NAJU Niedersachsen vom 10. bis zum 12. Mai dazu auf, eine Stunde lang Vögel zu beobachten, zu zählen und zu melden.
„Sorgen machen uns seit einigen Jahre Gebäudebrüter und Insekten fressende Vögel, beispielsweise Rauch- und Mehlschwalben“, so Philip Foth, Pressesprecher des NABU Niedersachsen. „Diese finden durch das Insektensterben immer weniger Nahrung und durch Gebäudesanierungen auch immer weniger Wohnraum.“ Bereits zwischen 2017 und 2018 sind die Bestände der beiden Vogelarten in Niedersachsen um 14 Prozent (Rauchschwalbe) und 10 Prozent (Mehlschwalbe) zurückgegangen. „Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich das Vorkommen in diesem Jahr entwickelt.“ Seit der ersten Vogelzählung 2005 sind beide Arten um etwa die Hälfte zurückgegangen. Das zeigt die Auswertung aus 15 Jahren Stunde der Gartenvögel
„Betroffen sind allerdings auch alle anderen Gartenvögel, die für Ihre Jungaufzucht auf Insekten angewiesen sind“, erklärt Philip Foth weiter. „Dazu gehören gerne gesehene Vögel wie Kohl- und Blaumeise sowie Rotkehlchen, die allesamt seltener anzutreffen sind. Wir warten gespannt auf die diesjährigen Ergebnisse, um zu sehen, welche Entwicklung festgestellt werden können.“ Von den 15 häufigsten Gartenvögeln in Niedersachsen wiesen 2018 nur der Haussperling und die Ringeltaube eine Zunahme auf.
Fast 7.000 Menschen haben im vergangenen Jahr allein in Niedersachsen bei der „Stunde der Gartenvögel“ ehrenamtlich Daten erhoben und dadurch wichtige Informationen darüber geliefert, wie es den verschiedenen Vogelarten geht. Insgesamt erfolgten aus über 4.300 Gärten Meldungen zu Vogelvorkommen. Der häufigste niedersächsische Gartenvogel 2018 war der Haussperling, gefolgt von Amsel, Kohlmeise, Blaumeise und Star. Deutschlandweit beteiligten sich fast 57.000 Vogelfreunde an der Aktion.
So funktioniert die „Stunde der Gartenvögel“
Von einem ruhigen Plätzchen im Garten oder vom Zimmerfenster aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde entdeckt wird. Die Beobachtungen können online unter www.stundedergartenvoegel.de und mit der kostenlosen NABU Vogelführer App gemeldet werden. Meldeschluss ist der 20. Mai. Die kostenlose Rufnummer zum Melden ist am 11. und 12. Mai, jeweils von 10 bis 18 Uhr geschaltet: 0800 1157115.
Aktuelle Zwischenstände und erste Ergebnisse sind ab dem ersten Zähltag auf www.stundedergartenvoegel.de abrufbar und können mit vergangenen Jahren verglichen werden.
Wer schon vor der „Stunde der Gartenvögel“ spielerisch das Erkennen von Arten üben will, kann dies mit dem neuen Online-Learning-Tool NABU Vogeltrainer unter www.vogeltrainer.de machen. Hier werden 15 häufige Gartenvögel vorgestellt.
„Schulstunde der Gartenvögel“
Für kleine Vogelexperten hat die NAJU die „Schulstunde der Gartenvögel“ (6. bis 10. Mai) ins Leben gerufen. Ein NAJU-Aktionspaket versorgt teilnehmende Gruppen und Klassen mit Zählkarten, einem „Vogelbüchlein für die Hosentasche“ für jedes Kind, einem NAJU-Poster, auf dem Kinder die häufigsten Vogelarten in Deutschlands Gärten und ihre Besonderheiten kennenlernen, sowie einem Begleitheft. Weitere Informationen unterwww.NAJU.de/sdg.
Das Aktionspaket „Schulstunde der Gartenvögel“ kann gegen Einsendung eines Fünf-Euro-Scheins an NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Schulstunde‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover bestellt werden.
Ein Infopaket zur „Stunde der Gartenvögel“ mit weiteren Informationen samt Zählhilfe und Gartenvogelporträts ist ebenfalls erhältlich gegen einen Fünf-Euro-Schein an: NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Stunde der Gartenvögel‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover.
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„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien
Jung kauft Alt: Neues Förderprogramm unterstützt Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Im September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das darauf abzielt, Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien zu unterstützen. Dieses Programm bietet eine großartige Chance für Familien, ihr eigenes Heim zu erwerben und gleichzeitig zur Erhaltung alter Bausubstanz beizutragen.
Zinsverbilligte Kredite als Unterstützung
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kredite sind deutlich günstiger als die üblichen Angebote auf dem freien Markt. Zum Programmstart beträgt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung nur 1,51 % effektiv. Das Programm bietet somit eine erhebliche finanzielle Entlastung: Eine Familie mit zwei Kindern kann durch diese Maßnahme bis zu 18.000 Euro einsparen.
Klara Geywitz: “Ressourcen schonen und gleichzeitig Geld sparen”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen – das geht durch die Sanierung alter Häuser. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten mit ‚Jung kauft Alt‘ die Chance, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen und gleichzeitig von günstigen KfW-Krediten zu profitieren.”
Förderfähige Immobilien und Anforderungen
Das Förderprogramm richtet sich an Familien, die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien mit Energieausweisen der Klassen F, G oder H erwerben möchten. Rund 45 % aller Wohngebäude in Deutschland fallen in diese Kategorien. Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss die Immobilie auf mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
Zusätzlich gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Immobilien müssen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden und dürfen keine Ferienwohnungen oder ähnliche Objekte sein. Zudem besteht die Verpflichtung, die Immobilie mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen.
Förderdetails im Überblick
- Zinsverbilligte KfW-Darlehen: Kredite mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 bis 20 Jahren. Maximal 100.000 Euro bei einem Kind, bis zu 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern.
- Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Kombination mit weiteren Fördermitteln: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen wie BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) kombiniert werden.
Keine Förderung für Voreigentümer und Baukindergeld-Bezieher
Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien nicht nur die Möglichkeit, erschwingliches Eigentum zu erwerben, sondern trägt gleichzeitig dazu bei, die Bausubstanz in Deutschland zu erhalten und leerstehende Altbauten wiederzubeleben.
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