Lokal

Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner: Zahl­rei­che bestä­tig­te Fäl­le im Land­kreis Leer

Veröffentlicht

am

Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner: Zahl­rei­che bestä­tig­te Fäl­le im Land­kreis Leer / Wei­te­re dyna­mi­sche Ausbreitung

 

Von den Nes­tern und Rau­pen­haa­ren gehen Gesund­heits­ge­fah­ren aus / Ent­fer­nung Fach­leu­ten überlassen

 
Der Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner brei­tet sich im Land­kreis Leer mas­siv aus. Bin­nen weni­ger Tage wur­den zahl­rei­che bestä­tig­te Fäl­le ins­be­son­de­re im süd­li­chen Land­kreis gemel­det, so in den Gemein­den Bun­de, Wee­ner, Rhau­der­fehn und in der Stadt Leer. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner auch an ande­ren Stel­len im Land­kreis Leer Bäu­me befal­len wird oder hat. Von den Rau­pen und ihren Nes­tern gehen Gefah­ren für die Gesund­heit von Men­schen aus.
 
Die Rau­pen haben gif­ti­ge Haa­re mit Wider­ha­ken; die­se kön­nen zu schwe­ren all­er­gi­schen Reak­tio­nen und Ent­zün­dun­gen füh­ren an der Haut und an Schleim­häu­ten. Die Bekämp­fung soll­te daher aus­schließ­lich von Fach­leu­ten vor­ge­nom­men wer­den. Vor dem eigen­stän­di­gen Ent­fer­nen der Nes­ter wird aus­drück­lich gewarnt.
 
Zwar besteht kei­ne Mel­de­pflicht – den­noch hilft es, wenn ein Befall dem Ord­nungs­amt der Gemein­de oder dem Land­kreis Leer gemel­det wird, ganz gleich, ob die Bäu­me auf pri­va­ten oder öffent­li­chen Grund­stü­cken ste­hen. Nütz­lich ist für eine Ein­schät­zung auch, wenn Fotos mit­ge­schickt werden.
 
Nur Fach­fir­men oder extra geschul­te Mit­ar­bei­ter kön­nen die Ent­fer­nung der Nes­ter vor­neh­men. Dies erfolgt mit spe­zi­el­ler Aus­rüs­tung und in Sicher­heits­klei­dung in der Regel durch Absau­gen, Heiß­was­ser­be­hand­lung oder durch Ver­kle­ben mit spe­zi­el­lem Kle­ber. Gift wird hier nicht ein­ge­setzt, da die­ses auch gegen ande­re Insek­ten, dar­un­ter vie­le Nütz­lin­ge, wirkt und wei­te­re Fress­fein­de in der Nah­rungs­ket­te schä­di­gen könnte.
 
Für Bäu­me auf öffent­li­chem Grund und an öffent­li­chen Stra­ßen sind die Kom­mu­nen zustän­dig. Pri­vat­leu­te sind für Bäu­me auf ihren Grund­stü­cken sel­ber ver­ant­wort­lich, soll­ten sich aber Rat bei den Behör­den holen und eine Fach­fir­ma hinzuziehen.
 
 

Anzeige 
Die mobile Version verlassen